Hochschule

Qualitätssicherungskonzepte für Promotionen

Wissenschaftsministerium zeichnet fünf Universitäten und eine Pädagogische Hochschule aus

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: Der wissenschaftliche Nachwuchs profitiert von den hohen Qualitätsstandards

Doktorandinnen und Doktoranden leisten einen Großteil der wissenschaftlichen Arbeit, auf der die hohe Qualität der baden-württembergischen Wissenschaftslandschaft gründet. Das Wissenschaftsministerium hat daher bereits mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes (LHG) im April 2014 neue Standards zur Sicherung dieser hohen Qualität verankert. Wesentlicher Kern der Neuerungen im LHG sind:

  • Mindestanforderungen für Betreuungsvereinbarungen;
  • eine umfassende Datenerhebung über Art, Umfang und Person der Pro-movierenden;
  • Kollegiale Auswahlentscheidung;
  • die Verteidigung der Ergebnisse der Doktorarbeit in der mündlichen Prüfung;
  • die Einrichtung von Promovierendenkonventen und Ombuspersonen für das Promotionswesen.

Baden-Württemberg ist damit bundesweit vorangeschritten.
Mit dem Ideenwettbewerb „Qualitätssicherung Promotion“ hat das Wissenschaftsministerium eigens einen Anreiz geschaffen, die neuen Qualitätsstandards zeitnah und passgenau im universitären Betrieb zu verankern.

Nun wurden die innovativsten und weitreichendsten Umsetzungen dieser Neuerungen prämiert. Die drei mit je 100.000 Euro dotierten ersten Plätze gingen an die Universitäten Freiburg, Hohenheim und das Karlsruher Institut für Technologie. Je 50.000 erhalten die Universitäten Heidelberg und Konstanz sowie die PH Schwäbisch Gmünd.

Damit honoriert das Wissenschaftsministerium den großen Kraftakt, den die Hochschulen bei der Umsetzung der neuen Qualitätsstandards in der Promotion leisten. „Dass alle Universitäten und sogar eine Pädagogische Hochschule sich am Wettbewerb beteiligt haben, zeigt, dass die promotionsberechtigten Hochschulen in Baden-Württemberg das Thema sehr ernst nehmen und auf Leitungsebene erfolgreich voran treiben“, sagt Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

Da das Promotionsrecht auf Fakultätsebene verankert ist, sind gerade traditionelle Volluniversitäten gefordert, die Qualitätssicherung sowohl durch universitätsweite Maßnahmen wie etwa eine zentrale Promotionsdatenerfassung, Rahmenpromotionsordnung und zentrale Informationsangebote als auch an den einzelnen Fakultäten zu verankern. Im Zentrum steht dabei die systematische Erfassung der Promovierenden, die die Grundlage für jede Form der Qualitätssicherung darstellt.

Bauer: „Mit jedem neuen Plagiatsfall wird über die Qualität von Promotionen diskutiert. Systematische Qualitätssicherung, die in Baden-Württemberg bereits mit der Novelle des Landeshochschulgesetztes Einzug gefunden hat, ist die richtige Antwort auf diese Herausforderung. Mit dem bundesweit einmaligen Ideenwettbewerb zur Qualitätssicherung der Promotion befördern wir nun auch eine schnelle und innovative Umsetzung der im Landeshochschulgesetz verankerten Maßnahmen.“
 Die preisgekrönten Anträge zeichnen sich alle durch eine effektive Umsetzung der Eckpunkte Transparenz und Qualität, Betreuung und Partizipation aus, die in vorbildlicher Weise in die Strukturen der jeweiligen Hochschule integriert sind. Folgende Aspekte der jeweiligen Qualitätssicherungskonzepte sind zudem besonders erwähnenswert:

1. Plätze (mit je 100.000 Euro dotiert)

Universität Freiburg:

  • Bundesweit erste Einrichtung eines Prorektorats Redlichkeit in der Wissenschaft, Gleichstellung und Vielfalt im Jahr 2014
  • Open-Access-Publikationsportal FreiDok plus


Universität Hohenheim:

  • Etablierung eines One-Stop-Shops, der alle Promotionsverfahren der drei Fakultäten universitätsweit einheitlich verwaltet und die relevanten Daten erfasst
  • Einführung eines verpflichtenden Mentorats für Promovierende


Karlsruher Institut für Technologie [KIT]:

  • Preis für Betreuerinnen von Promotionen
  • zentrale Graduiertenakademie Karlsruhe House of Young Scientists (KHYS)


2. Plätze (mit je 50.000 Euro dotiert):

Universität Heidelberg:

  • zentrales, wissenschaftsorientiertes Qualitätsmanagementsystem HeiDocs, Heidelberg ist damit unter den bundesweit führenden Universitäten hinsichtlich der Datenerfassung in der Promotion


Universität Konstanz:

  • erste Hochschule, die einen „Kodex für Wissenschaftlerinnen zwischen Promotion und Professur“ erarbeitet hat, Entwicklung eines Promovierendenkodex
  • bundesweit beispielhaftes Angebot an Unterstützungs- und Entwicklungsmaßnahmen für NachwuchswissenschaftlerInnen in Form des Academic Staff Development (ASD)


PH Schwäbisch Gmünd:

  • ganzheitliche Betrachtung der Promotionsphase im Sinne eines Promotions-Life-Cycles 
  • Beispielkonzept für promotionsberechtigte Hochschulen mit geringer Anzahl Promovierender
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