Wissenschaft

Reform der Besoldung von Professorinnen und Professoren im Land

Baden-Württemberg nutzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, um das Wissenschaftssystem attraktiver zu machen: Wettbewerbs- und Leistungsorientierung bleiben erhalten, die Anreize für Nachwuchswissenschaftler werden gestärkt

Eine Reform der Besoldung von Professorinnen und Professoren in Baden-Württemberg steht. Dies gab Wissenschaftsministerin Theresia Bauer bekannt. Die Reform der W 2- und W 3-Besoldung soll rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

„Mit unserer Reform setzen wir klare Signale für die Wissenschaft in Baden-Württemberg: die Grundgehälter werden deutlich erhöht und die Spielräume für Leistungszulagen bleiben erhalten. Außerdem verbessern wir die Bedingungen für Nachwuchswissenschaftler, indem wir das Grundgehalt und vor allem die möglichen Leistungszulagen für Juniorprofessuren anheben“, sagte Bauer.

Die Reform der W-Besoldung war nötig geworden, da das Bundesverfassungsgericht im Februar 2012 die Höhe des Grundgehalts von W 2-Professoren in Hessen für unzureichend erklärt hat. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Grundgehalt für zu niedrig, Professoren seien damit nicht ausreichend alimentiert. Auch wenn sich das Urteil auf Hessen bezog, hatte es Konsequenzen für die Besoldungsregelungen aller Länder.

Die Reform sieht folgende Eckpunkte vor.

  • Die Grundgehälter in W 2 und W 3 werden zum 1.1.2013 wie folgt erhöht:

    W 2: auf 5.400 Euro
    W 3: auf 6.130 Euro

    Damit liegen die Grundgehälter in Baden-Württemberg bundesweit in der Spitzengruppe mit Bayern und Hessen.
  • Das bisherige Festbetragsmodell wird beibehalten; es erfolgt keine Rückkehr auf wissenschaftsinadäquate Dienstaltersstufen. Damit wird gerade die Anfangsphase der wissenschaftlichen Karriere attraktiver gestaltet.
  • Leistungsbezüge werden in Höhe von 50 Prozent auf die Erhöhung der Grundgehälter angerechnet.
  • Das Grundgehalt in W 1 (Juniorprofessur) wird auf 4.288,35 Euro erhöht.
  • Die Obergrenze der Zulage für Juniorprofessoren wird von bisher 600 Euro im Monat auf 100 Prozent des Grundgehalts in W 1 angehoben.

„Bei der Umsetzung der Vorgaben gab es erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten mit zum Teil weitreichenden wissenschaftspolitischen Folgen. Mit der von uns gefundenen Lösung bleibt das Wissenschaftssystem Baden-Württembergs im Bundesvergleich in einer attraktiven Spitzenposition“, so Bauer.

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