Hochschule

Rund 6,6 Millionen Euro für zehn neue Kooperative Promotionskollegs

„Die überaus positiven Erfahrungen mit den schon bestehenden Kollegs haben uns veranlasst, diesen Zugangsweg zur Promotion weiter auszubauen. Die Kollegs sind ein klares Zeichen für die Kooperationsbereitschaft und das Bekenntnis zu Qualität im Promotionswesen“, sagt Ministerin Theresia Bauer

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst richtet ab 2016 zehn neue Kooperative Promotionskollegs von Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Pädagogischen Hochschulen ein, innerhalb derer 10 bis 15 Promovierende in einem übergreifenden Forschungszusammenhang gemeinsam arbeiten und sich wissenschaftlich qualifizieren können. Hierfür stehen insgesamt rund 6,6 Mio. Euro bereit.

Ministerin Theresia Bauer: „Die überaus positiven Erfahrungen mit den schon bestehenden Kooperativen Promotionskollegs haben uns veranlasst, diesen Zugangsweg zur Promotion weiter zu fördern. Von ihm profitieren insbesondere hervorragende Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Mit den neuen Kollegs setzen wir ein deutliches Zeichen für Kooperation und Qualität im Promotionswesen; sie schaffen noch bessere Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs und stärken die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Hochschularten“.

Mit den neuen Kollegs wird die Zahl der bisher im Land bestehenden Kollegs mehr als verdoppelt. Damit beträgt das Gesamtfördervolumen des Landes im Rahmen der dann bisher 18 geförderten Kooperativen Promotionskollegs 15 Mio. Euro.

Die Kooperativen Promotionskollegs können bis zu drei Jahre gefördert werden. Für jedes Kooperative Promotionskolleg stellt das Land bis zu zehn Stipendien zur Verfügung, sofern mindestens zwei weitere Stipendien von der beteiligten Universität selbst aus den allgemein zugewiesenen Mitteln der Landesgraduiertenförderung beigetragen werden. Darüber hinaus werden Mittel für Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von bis zu 15.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt.

Anlage: Neu geförderte Kooperative Promotionskollegs als Übersicht

Information für die Redaktionen:
In Kooperativen Promotionskollegs werden  an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen Promotionsverfahren durchgeführt, bei denen gemäß Landeshochschulgesetz auch Professorinnen und Professoren von Hochschulen für angewandte Wissenschaften  als Betreuerin oder Betreuer der Dissertation und als Prüfer beteiligt sind. Sie haben das Ziel, exzellenten Absolventinnen und Absolventen verschiedener Hochschularten eine qualitätsvolle Betreuung gemeinsamer Forschungsvorhaben zu vermitteln. Die Doktorandinnen und Doktoranden werden dabei von mindestens zwei Hochschullehrerinnen oder -lehrern in der Rolle von Mentorinnen oder Mentoren mit klar zugewiesener Verantwortung betreut („Betreuungstandem“). Die Kooperativen Promotionskollegs können sich um besondere fachliche Schwerpunkte etwa im Rahmen von bereits bestehenden Promotionskollegs gruppieren oder neue Schwerpunkte bilden.

Seit dem Jahr 2011/12 fördert das Wissenschaftsministerium acht Kooperative Promotionskollegs. Sieben Kollegs wurden inzwischen verlängert und werden weitere drei Jahre gefördert.

Kooperative Promotionskollegs haben an den jeweiligen Standorten in besonders positiver Weise strukturbildende Wirkung und schneiden nach Einschätzung einer auch überregional besetzten Arbeitsgruppe als Promotionsweg für Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften besonders gut ab. „Sie sind für Promovierende und Betreuende gleichermaßen transparent und verlässlich und bringen die Stärken beider Hochschularten zusammen“, so beschreibt der Anfang Oktober 2015 vorgelegte Evaluierungsbericht ihre besonderen Vorteile. Die Arbeitsgruppe hatte daher empfohlen, die Zahl der kooperativen Kollegs zu erhöhen.

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