Forschung

Sechs Universitäten aus Baden-Württemberg im Rennen um den begehrten Exzellenztitel

Am 27. September 2018 ist die mit Spannung erwartete erste Förderentscheidung der Exzellenzstrategie gefallen. Das Auswahlverfahren war transparent und wissenschaftsgeleitet. Gleich 6 Landesuniversitäten können sich mit insgesamt 12 bewilligten Clustern im weiteren Rennen für die zweite Förderlinie Exzellenzuniversitäten positionieren. Im Einzelnen:

- Die Universität Freiburg
• Zentrum für integrative Biologische Signalstudien (CIBSS) – Signalvorgänge über Skalengrenzen: Vom mechanistischen Verständnis zur Kontrolle der Funktion
• Lebende, adaptive und energieautonome Materialsysteme (livMatS)

- Die Universität Heidelberg
• STRUKTUREN: Emergenz in Natur, Mathematik und komplexen Daten
• 3D Designer Materialien (Verbundantrag Heidelberg/KIT)

- Das KIT
• Energiespeicherung jenseits von Lithium (Verbundantrag mit der Universität Ulm)
• 3D Designer Materialien (Verbundantrag Heidelberg/KIT)

- Die Universität Konstanz
• Die politische Dimension der Ungleichheit: Wahrnehmungen, Partizipation und Policies
• Forschungskolleg Kollektives Verhalten

- Die Universität Tübingen
• Maschinelles Lernen: Neue Perspektiven für die Wissenschaft
• Kontrolle von Mikroorganismen zur Bekämpfung von Infektionen
• Individualisierung von Tumortherapien durch molekulare Bildgebung und funktionelle Identifizierung therapeutischer Zielstrukturen

- Die Universität Stuttgart
• Daten-integrierte Simulationswissenschaften (SimTech)
• Integratives computerbasiertes Planen und Bauen für die Architektur

Darüber hinaus war die Universität Ulm im Verbundantrag „Energiespeicherung jenseits von Lithium“ (Verbundantrag mit dem KIT) erfolgreich.

„Dass sich nun so viele Universitäten aus Baden-Württemberg in der harten Konkurrenz des Exzellenzwettbewerbs durchgesetzt haben, zeugt von einer enormen Forschungsstärke und dem Teamgeist unser Forscherinnen und Forscher. Die Entscheidung der Exzellenzkommission ist eine großartige Bestätigung für die universitäre Spitzenforschung in Baden-Württemberg“, sagt Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

Ganz besonders erfreulich sei, dass die Universität Freiburg und das KIT nach ihrem Ausscheiden in der letzten Runde nun wieder in die Spitzengruppe aufgerückt sind, die sich um den Titel „Exzellenzuniversität“ bewirbt. Beeindruckend ist weiterhin, dass die Universität Stuttgart es nun erstmals in die Endausscheidung geschafft hat.

Souverän haben die Universitäten Tübingen, Konstanz und Heidelberg ihren Platz in der Spitzengruppe bestätigt.

21 Prozent der Cluster (12/57) gehen nach Baden-Württemberg. Die Fördersumme pro Cluster bewegt sich zwischen 3 und 10 Millionen Euro jährlich. Aggregiert bedeutet dies einen Mittelzufluss zwischen 84 -104 Millionen Euro pro Jahr.

Erneuerungsfähigkeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt

Dass es den baden-württembergischen Universitäten gelungen ist, das hohe Förderniveau der Exzellenzinitiative auch unter den veränderten Bedingungen der neuen Exzellenzstrategie auszubauen, spricht für die überzeugenden Forschungskonzepte der Universitäten und für die hervorragenden Bedingungen am Forschungsstandort Baden-Württemberg.

Mehrheitlich handelt es sich bei den Anträgen um neue Clusterideen. Das ist ein erfreulicher Beleg für die fachliche Exzellenz, für die Kreativität der Forscherinnen und Forscher und für die hervorragende Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Land.

„Die baden-württembergischen Universitäten haben mit den Clusterinitiativen eindrucksvoll ihre Erneuerungsfähigkeit gezeigt. Ich gratuliere allen, die die erfolgreichen Anträge entwickelt haben. Allen, für die es nun mit der Ausarbeitung der Anträge für die zweite Förderlinie Exzellenzuniversität weitergeht, wünsche ich viel Erfolg“, sagte Bauer.

Insgesamt werden bundesweit 19 Anträge für den Titel Exzellenzuniversität erwartet, mit 6 Landesuniversitäten befindet sich Baden-Württemberg dabei an der Spitze.

Erkennbar gestiegene Leistungsdichte im Wettbewerb

Es sei deutlich geworden, dass das Wettbewerbsumfeld in der Exzellenzstrategie sehr viel härter geworden ist und die Leistungsdichte sowie Qualität noch weiter zugenommen habe. Das sei sehr gut für die deutsche Forschungslandschaft – sei es doch das Ziel der Exzellenzstrategie, den Wissenschaftsstandort Deutschlands nachhaltig zu stärken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu fördern.

Ergänzende Informationen zur Exzellenzstrategie:

Bei der Exzellenzstrategie ging es diesmal um sehr viel, da es sich um ein auf Dauer angelegtes Programm handelt. Bund und Länder stellen für das Programm jährlich insgesamt 533 Millionen Euro zu Verfügung.

Das Wissenschaftsministerium hat die Universitäten nach Kräften unterstützt, unter anderem mit einer Anschubfinanzierung für die Vorbereitung der Skizzen und Clusteranträge in Höhe von 100.000 Euro pro Skizze, beziehungsweise 400.000 Euro pro Clusterantrag. Diese Unterstützung wird das MWK auch bei der Antragsstellung für die EXU-Förderlinie leisten.

Darüber hinaus fördert die Landesregierung die erfolgreichen Strukturen und Forschungsprogramme des früheren Programms Exzellenzinitiative II nachhaltig und stellt hierfür bis zu 26,5 Mio. EUR dauerhaft zu Verfügung.

Worüber wird entschieden?
Es wird entschieden, welche der 88 Clusteranträge bewilligt werden.

Wie wird entschieden?
Von April bis Juli 2018 wurden die Anträge von fachspezifischen und international besetzten Panels begutachtet. Am 25. und 26. September 2018 erfolgte eine vergleichende Bewertung durch das Expertengremium und anschließend die finale Auswahl durch die Exzellenzkommission.

Wer entscheidet?
Die Exzellenzkommission wird final über Förderung der Clustervorhaben entscheiden. Die Exzellenzkommission setzt sich zusammen aus dem Expertengremium und den Wissenschaftsministerinnen und –minister von Bund und Ländern.
Das Expertengremium besteht aus 39 in der Forschung auf verschiedenen
Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen Expertinnen und Experten, die auch über
langjährige Erfahrung im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügen. Sie wurden gemeinsam von der DFG und dem WR vorgeschlagen und von der GWK berufen.

Wie viele Anträge werden gefördert?
Von den 88 Clusteranträgen werden 57 Cluster bewilligt.

Förderkriterien
Der Kriterienkatalog ist in vier Kapitel unterteilt: Exzellenz der Forschung, Ausgewiesenheit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Unterstützende Strukturen und Strategien sowie Umfeld des Exzellenzclusters.

Was ist neu bei der Exzellenzstrategie im Vergleich zur Exzellenzinitiative?
Die Exzellenzstrategie ist als neues Förderprogramm und Weiterentwicklung des Vorgängerprogramms Exzellenzinitiative zu sehen.
Neu ist, dass die Exzellenzstrategie ein auf Dauer angelegtes Förderprogramm ist. Die Exzellenzuniversitäten werden zukünftig dauerhaft gefördert. Der Förderzeitraum der Exzellenzcluster umfasst grundsätzlich zweimal sieben Jahre. Folgebeantragungen sind möglich.

Was ist das Ziel der Exzellenzstrategie und um wieviel Geld geht es?
Ziel ist die Stärkung der Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, die Profilbildungen und Kooperationen im Wissenschaftssystem fortzusetzen und weiterzuentwickeln, um den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern.
Bund und Länder stellen für die Exzellenzstrategie ab dem Jahr 2018 jährlich insgesamt 533 Mio. Euro zur Verfügung.
Es werden für 45 bis 50 Exzellenzcluster Mittel für antragsabhängige Förderhöhen pro Cluster zwischen jeweils 3 bis 10 Mio. Euro jährlich veranschlagt, insgesamt jährlich rund 385 Mio. EUR. Die jeweilige Förderlaufzeit für Exzellenzcluster beträgt grundsätzlich zweimal sieben Jahre; Neuanträge sind möglich.
Ab der ersten Ausschreibungsrunde stellen Bund und Länder für die Förderung von Exzellenzuniversitäten jährlich insgesamt rund 148 Millionen Euro für elf Förderfälle zur Verfügung. Dabei werden antragsabhängige Förderhöhen zwischen jährlich 10 bis 15 Millionen Euro für Anträge einzelner Universitäten und 15 bis 28 Millionen Euro für Universitätsverbünde veranschlagt. In der zweiten Ausschreibungsrunde mit Förderbeginn 2026 werden bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren vier neue Förderfälle aufgenommen. Exzellenzuniversitäten werden vorbehaltlich des Ergebnisses der Evaluation dauerhaft gefördert.

Welche Cluster aus BW sind im Rennen?
Sieben Landesuniversitäten beteiligen sich mit insgesamt 18 Clusteranträgen.

Wie geht es nach dem 27. September 2018 weiter?
Förderbeginn für die Cluster ist der 1.1.2019. Alle Universitäten, die zwei oder mehr Clustervollanträge einreichen, kommen auch für die zweite Förderlinie Exzellenzuniversität in Frage. Anträge hierzu sind bis zum 10.12.2018 einzureichen.

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