Hochschulmedizin

Wissenschaftsministerin Bauer fordert Bundesgesundheitsminister Gröhe auf, Extremkosten der Universitätsklinika in neuem Krankenhausstrukturgesetz besonders zu berücksichtigen

Theresia Bauer: Den baden-württembergischen Universitätsklinika fehlen zwischen 10 und 20 Millionen Euro jährlich. Diese nachgewiesenen Mehrkosten müssen ausgeglichen und ihr künftiger Ausgleich im Gesetzentwurf verankert werden

„Besorgt um die Zukunft der Universitätsmedizin in Deutschland“ hat Wissenschaftsministerin Theresia Bauer in einem Schreiben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe aufgefordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren für das neue Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) dafür Sorge zu tragen, dass die Extremkosten, mit denen die Universitätsklinika und andere Krankenhäuser der Maximalversorgung belastet sind, in angemessener Art und Weise berücksichtigt und ausgeglichen werden. Das KHSG soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

 

Bauer begrüßte in ihrem Schreiben die auf Basis des Gesprächs der Bund-Länder AG Krankenhausreform am 2. Oktober 2015 im Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen ausdrücklich, bezeichnete sie jedoch als unzulänglich: „Leider enthalten die am 2. Oktober 2015 beschlossenen ‘Eckpunkte des Krankenhausstrukturgesetzes’ keine Ausführungen zur Einführung eines Extremkostenzuschlags, der für die Universitätsklinika und andere Häuser der Maximalversorgung von größter Bedeutung wäre“. Es bleibe nach jetzigem Stand des Gesetzentwurfs bedauerlicherweise bei der unzureichenden Finanzierung von Extremkostenfällen, so die Ministerin.

 

Diese Extremkostenfälle seien für die Universitätsklinika und andere Kliniken der Maximalversorgung besonders problematisch. Obwohl derartige Fälle in diesen Häusern ungleich häufiger als in anderen Krankenhäusern auftreten und behandelt werden, gebe es bislang keine adäquate Finanzierung; diese sei völlig unzureichend, so Bauer. Das Problem werde durch den aktuell vorliegenden Extremkostenbericht des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) auch belegt, bleibe im Gesetzentwurf jedoch vollständig unberücksichtigt.

 

„Hierdurch fehlen den baden-württembergischen Universitätsklinika Mittel in einer Größenordnung zwischen 10 und 20 Mio. Euro pro Jahr“, betonte Ministerin Bauer.

 

Der aktuelle Extremkostenbericht basiere auf Daten des Jahres 2013, so die Ministerin. Der Bundesgesundheitsminister habe zwar mitgeteilt, dass erste Erkenntnisse aus diesem Bericht in die Anpassung des Fallpauschalenkatalogs für 2015 eingeflossen seien; für 2016 seien weitere Änderungen vorgesehen. Dies bedeute aber – unabhängig davon, ob diese Änderungen tatsächlich zu Verbesserungen für die Universitätsmedizin führten – dass sich zumindest auch für das Jahr 2014 bundesweit nicht gedeckte Kosten in dreistelliger Millionenhöhe ergeben hätten. Theresia Bauer: „Diese nachgewiesenen Mehrkosten müssen ausgeglichen und ihr künftiger Ausgleich auch im Gesetzentwurf verankert werden“.

 

Information für die Redaktionen:

Im Dezember 2014 hat eine Arbeitsgruppe, der der Bundesgesundheitsminister und mehrere Gesundheitsminister der Länder angehören, Eckpunkte zur Krankenhausreform vorgelegt. Diese Eckpunkte werden in zwei Gesetzen umgesetzt. Der Bundestag hat das erste Gesetz, das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), das den Universitätsklinika gewisse Verbesserungen bei den Hochschulambulanzen bringt, bereits beschlossen. Das zweite Gesetz, das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren und soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die bundesweiten Aktivitäten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenhäuser im Rahmen des Aktionstags „Krankenhaus-Reform – So nicht!“ am 23. September 2015 richteten sich gegen den Entwurf dieses Gesetzes.

 

Die vier baden-württembergischen Universitätsklinika in Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm sind Motoren des medizinischen Fortschritts. Sie nehmen im bundesweiten Vergleich Spitzenpositionen ein und besitzen zum Teil europa- und weltweite Alleinstellungsmerkmale. Die Universitätsklinika betreiben Hochleistungsmedizin, Krankenversorgung, Forschung und Lehre im Dienste des Menschen.

 

Mit rund 30.000 Beschäftigten, mehr als 4.200 Ärzten und einem Umsatz von jährlich 2,4 Mrd. Euro sind die seit 1998 als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts errichteten Universitätsklinika bedeutende Wirtschaftsbetriebe. Sie verfügen über 6.200 Betten – etwa ein Zehntel aller Krankenhausbetten in Baden-Württemberg – und tragen somit den größten Teil der Maximalversorgung im Land. Jährlich werden über 230.000 stationäre und 2 Mio. ambulante Patientinnen und Patienten in den Universitätsklinika versorgt.

 

Die enge Zusammenarbeit der Universitätsklinika mit den Medizinischen Fakultäten und den Universitäten gewährleistet die Verbindung der Krankenversorgung mit Forschung und Lehre. Derzeit werden rund 14.000 Medizinstudierende ausgebildet. Für Forschungsprojekte werben die Einrichtungen der Hochschulmedizin Baden-Württemberg über 300 Mio. Euro pro Jahr an Drittmitteln ein.

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