Hochschulen

Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart

Suspendierung der ehemaligen Rektorin der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg war rechtens.  

Mit Urteil vom 8. November 2017 (VG Stuttgart 3 K 1254/16) hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart die Klage von Dr. Claudia Stöckle, ehemalige Rektorin an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts war die Untersagung der Führung der Dienstgeschäfte (Suspendierung) durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg rechtens.

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