Hochschulen

Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft und Stärkung der akademischen Weiterbildung beschlossen

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am Mittwoch (27. Juni) die Wiederein­führung der im Jahr 1977 abgeschafften Verfassten Studierendenschaft be­schlossen. „Mit der Einführung der Verfassten Studierendenschaft schaffen wir die gesetzliche Grundlage dafür, dass sich eine demokratisch gewählte Vertre­tung nachhaltig für die Belange der Studierenden einsetzen kann“, sagte Wis­senschaftsministerin Theresia Bauer in Stuttgart.

Die Verfasste Studierendenschaft könne sich in Zukunft für die Verbesserung der Studienbedingungen an ihrer Hochschule einbringen und sich als starke Stimme der Studierenden beispielsweise in die Debatte um Verbesserungen der Bolog­na-Reform einmischen. Sie könne sich zudem genauso um das studentische Le­ben jenseits des reinen akademischen Betriebs kümmern, betonte die Ministerin. Durch Beratungsleistungen für Studierende, durch musikalische, kulturelle und sportliche Angebote werde die Verfasste Studierendenschaft das Leben an den Hochschulen bereichern. Auch die politische Bildung der Studierenden gehöre künftig zu den Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft. Sie müsse dabei jedoch die parteipolitische, religiöse und weltanschauliche Neutralität wahren, so Bauer.

Erstes internetgestütztes Gesetzgebungsverfahren in Baden-Württemberg

Bei der Erarbeitung des Gesetzes wurde von Beginn an der Dialog mit den Stu­dierenden und Hochschulen gesucht, um verschiedene Vorstellungen und Be­dürfnisse berücksichtigen zu können. Das Wissenschaftsministerium hat hierzu die erste Online-Beteiligung zu einem Gesetzgebungsverfahren des Landes durchgeführt. Das Internetverfahren lieferte neben den Gesprächen mit Hoch­schulen und Studierenden und neben den klassischen Anhörungsverfahren viele wichtige Anregungen für das Gesetzesvorhaben.

Akademische Weiterbildung wird gestärkt

Das Gesetz stärkt zugleich die akademische Weiterbildung. So wird der Über­gang vom Beruf in die Hochschule erleichtert. Beruflich erworbene Kenntnisse werden zukünftig stärker für ein Studium angerechnet und so ein Zeichen für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen gesetzt.

Außerdem werden bisherige Kontaktstudien zu Modulstudien weiterentwickelt. Für die Kontaktstudien können zukünftig Leistungspunkte im Sinne einer wissen­schaftlichen Währungseinheit vergeben werden, die auf ein späteres Hochschul­studium anrechenbar sind. Kontaktstudien müssen hierbei nicht wie bisher zwin­gend privatrechtlich ausgestaltet werden sondern können auch in öffentlich-rechtlicher Form angeboten werden.

Quelle:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
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