Forschung

Wissenschaftsministerium fördert neue Kooperative Promotionskollegs von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften

„Die überaus positiven Erfahrungen mit den schon bestehenden Kollegs bestärken uns darin, diesen Zugangsweg zur Promotion weiter zu fördern“, sagt Ministerin Theresia Bauer  

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst richtet bis zu vier neue Kooperative Promotionskollegs von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein, innerhalb derer 10 bis 15 Promovierende in einem Hochschularten übergreifenden Forschungszusammenhang gemeinsam arbeiten und sich wissenschaftlich qualifizieren können. 


 „Die überaus positiven Erfahrungen mit den schon bestehenden acht Kollegs bestärken uns darin, diesen Zugangsweg zur Promotion weiter zu fördern. Von ihm profitieren insbesondere hervorragende Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Mit den neuen Kollegs schaffen wir noch bessere Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs und stärken die Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften“, so Ministerin Theresia Bauer.   

 

Das Programm wird zunächst für bis zu vier kooperative Promotionskollegs ausgelegt, die bis zu drei Jahre gefördert werden können. Für jedes Kooperative Promotionskolleg stellt das Land bis zu zehn Stipendien zur Verfügung, sofern mindestens zwei weitere Stipendien von der beteiligten Universität selbst aus den allgemein zugewiesen Mitteln der Landesgraduiertenförderung getragen werden. Darüber hinaus werden Mittel für Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von bis zu 15.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Für das Programm bewerben können sich die Hochschulen bis 10. Juli 2015.   

 

http://mwk.baden-wuerttemberg.de/Ausschreibungen    

 

Hintergrund:

In Kooperativen Promotionskollegs werden - universitäre - Promotionsverfahren durchgeführt, bei denen gemäß Landeshochschulgesetz auch Professorinnen und Professoren von Hochschulen für angewandte Wissenschaften als Betreuerin/Betreuer der Dissertation und als Prüfer beteiligt sind. Sie haben das Ziel, exzellenten Absolventinnen und Absolventen verschiedener Hochschularten (Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften) eine qualitätsvolle Betreuung gemeinsamer Forschungsvorhaben zu vermitteln. Die Doktorandinnen und Doktoranden werden dabei von mindestens zwei Hochschullehrerinnen/Hochschullehrern in der Rolle von Mentorinnen/Mentoren mit klar zugewiesener Verantwortung betreut („Betreuungstandem“). Die Kooperativen Promotionskollegs können sich um besondere fachliche Schwerpunkte etwa im Rahmen von bereits bestehenden Promotionskollegs gruppieren oder neue Schwerpunkte bilden. 

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