Hochschulen

Hochschulen für angewandte Wissenschaften: 2 Mio. Euro für bessere Geräteausstattung - Förderung von 29 Projekten in Aalen, Albstadt-Sigmaringen, Biberach, Furtwangen, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Nürtingen, Offenburg, Reutlingen, Rottenburg und Ulm

Durch den Ausbau der Forschungsinfrastruktur sichern wir Baden-Württembergs führende Rolle als Innovationsstandort, sagt Ministerin Theresia Bauer

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst stärkt mit rund zwei Millionen Euro die Forschung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Das Geld ermöglicht eine bessere Geräteausstattung.

„Baden-Württemberg ist führend in Forschung und Innovation. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften tragen mit ihren engen Kontakten zu kleineren und mittleren Unternehmen und insbesondere auch im ländlichen Raum entscheidend dazu bei. Um auch weiterhin Europas Innovationsregion Nummer Eins zu bleiben, müssen wir kontinuierlich in eine zeitgemäße Infrastruktur investieren“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

Durch Anwendungsnähe und Praxisbezug trügen die Hochschulen für angewandte Wissenschaften substantiell dazu bei, die Forschung auf gesellschaftlich relevanten Feldern wie Energie, Mobilität, Umwelt oder Gesundheit voranzubringen. „Das wollen wir forcieren“, so Bauer.

Das Infrastrukturprogramm unterstützt laufende Forschungsaktivitäten, soll aber auch neue Forschungsthematiken und strukturbildende Forschungsschwerpunkte erschließen helfen und damit auch den Technologie- und Wissenstransfer voranbringen. Insgesamt 29 Projekte an den Hochschulen Aalen (6), Albstadt-Sigmaringen (1), Biberach (3), Furtwangen (3), Heilbronn (1), Karlsruhe (2), Mannheim (2), Nürtingen (1), Offenburg (2), Reutlingen (6), Rottenburg (1) und Ulm (1) erhalten jeweils Zuwendungen zwischen 10.000 und 100.000 Euro.

Das Land wolle mit dem Programm die Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei der von ihnen benötigten Ausstattung mit Geräten unterstützen, die auf dem Weg der überregionalen Forschungsförderung (Mindestgrenze von 100.000 Euro als Fördersumme) oft nicht förderfähig seien, betonte die Ministerin.

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