Hochschulen und Forschung
Das „Global Professorship“-Programm im Rahmen der Landesinitiative für „Global Partnership in Science“ dient der Gewinnung außergewöhnlicher internationaler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland. Das Programm zielt insbesondere auf außergewöhnliche und vielversprechende Wissenschaftlerpersönlichkeiten („rising stars“) in natur- und ingenieurwissenschaftlichen Zukunftsfeldern („emerging fields“) wie etwa der Künstlichen Intelligenz, der Klima- oder Energieforschung, der Gesundheitswissenschaften oder der Medizin/Life Sciences.
Anlage zum Antrag - Finanzplanung
Zur Erhöhung des Professorinnenanteils an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg schreibt die Landesregierung das Mathilde-Planck-Lehrauftrags-programm aus.
Ziel dieses Programms ist es, qualifizierte Frauen über die Förderung von Lehraufträgen beim Erwerb erforderlicher Berufungsvoraussetzungen zu unterstützen, indem sie Lehrerfahrung erwerben und Verbindungen zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg knüpfen können.
Über das Programm sollen schwerpunktmäßig Teilnehmerinnen berücksichtigt wer-den, die über einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss verfügen und bei Beginn der Förderung mindestens eine der zwei weiteren Voraussetzungen erfüllen:
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (nachgewiesen durch Promotion oder künstlerische Auszeichnungen)
- mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs und konkretes Promotionsvorhaben.
In begründeten Einzelfällen ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs ausreichend, wenn ein Masterabschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss vorliegt und die Bewerbung auf eine Hochschulprofessur angestrebt wird.
Die Berufung auf eine Professur nach Abschluss der Programmteilnahme muss möglich erscheinen.
Die Förderung durch das Land erfolgt durch die Zuweisung von Mitteln für Lehraufträge an einer baden-württembergischen Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschule oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die Hochschule kann mit der Teilnehmerin eine Vereinbarung zur Übernahme von Reisekosten, die im Rahmen des Lehrauftrags entstehen, treffen. Diese Kosten sind gegebenenfalls direkt mit der Hochschule abzurechnen. Die Regelungen der Verwaltungsvorschrift über die Vergütung von nebenamtlichem/nebenberuflichem Unterricht (UVergVwV) sowie des Landesreisekostengesetzes (LRKG) sind hierbei zu beachten.
Lehraufträge im Rahmen des Programms sind zeitlich auf maximal vier Semester bzw. zwei Studienjahre begrenzt. Sie dürfen an
- den Hochschulen für angewandte Wissenschaften einen Umfang von vier Semesterwochenstunden,
- der Dualen Hochschule Baden-Württemberg einen Umfang von 128 Jahreslehrveranstaltungsstunden pro Studienjahr und
- an den Kunst- und Musikhochschulen einen Umfang von vier Lehrveranstaltungsstunden nicht überschreiten.
In besonderen Einzelfällen kann auf Antrag hiervon ausnahmsweise abgewichen werden.
Der Teilnehmerin soll Gelegenheit gegeben werden, die Berufungsvoraussetzungen, die möglicherweise noch fehlen, während des Förderzeitraums zu erlangen.
Antragstellung:
Antragsberechtigt sind alle Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Kunst- und Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg sowie die einzelnen Stand-orte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die Anträge sind im Einvernehmen mit der jeweiligen örtlichen Gleichstellungsbeauftragten zu stellen.
Die Teilnehmerin darf während der zwei vorangegangenen Semester an der antragstellenden Hochschule oder dem antragstellenden Standort der Dualen Hochschule Baden-Württemberg keinen Lehrauftrag wahrgenommen haben.
Dem Förderantrag sind beizufügen:
- die maßgeblichen Zeugnisse
- ein Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen wissenschaftlichen, künstlerischen und beruflichen Praxis sowie der Nachweis der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (in der Regel Promotion oder künstlerische Auszeichnungen bzw. die Anmeldung zur Promotion und Betreuungsvereinbarung)
Auswahlverfahren:
Anträge der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Kunst- und Musikhochschulen für das Sommersemester sollen spätestens zum 1. März, für das Wintersemester spätestens zum 15. September des jeweiligen Jahres bei der Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (LaKof BW) eingereicht werden. Anträge der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sollen in der Regel vor Beginn der jeweiligen Theoriephasen bei der Koordinierungsstelle der LaKof BW eingereicht werden.
Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der eingegangenen Anträge durch die Koordinierungsstelle der LaKof BW.
Vergabeverfahren:
Die Mittel für die Lehraufträge werden den einzelnen Hochschulen zur eigenen Bewirtschaftung über die Verwaltung der Hochschule Karlsruhe zugewiesen.
Kontakt:
Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (LaKof BW) Koordinierungsstelle
Moltkestr. 30 76133 Karlsruhe
Frau Nicole Fraunhoffer
E-Mail: nicole.fraunhoffer@h-ka.de
Tel: 0721 925 1095
Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren und -fristen:
Struktur-und Innovationsfonds für die Forschung (SI-BW)
Mit dem Programm Sl-BW will das Land Baden-Württemberg die Basis dafür schaffen, dass an den Universitäten und Fachhochschulen Spitzenberufungen realisiert und bei Schlüsselpositionen Abwanderungen verhindert werden. Sl-BW soll bessere Rahmenbedingungen für eine hochwertige Ausbildung und den Technologietransfer in die Wirtschaft schaffen. Das Wissenschaftsministerium hat aus diesem Anlass die Antragsrichtlinien und das Antragsformular überarbeitet.
Kunst und Kultur
Ausschreibung Innovationsfonds Kunst 2026
Mit dem Innovationsfonds Kunst unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst innovative Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg.
Der Innovationsfonds Kunst verfolgt das Ziel, innovative und außergewöhnliche Kunst- und Kulturprojekte zu fördern. Innovative Ansätze können sich dabei beispielsweise beziehen auf Inhalt, Relevanz, überregionale Sichtbarkeit und Reichweite, Zielgruppenorientierung oder der Eröffnung von niederschwelligen Zugängen, Beteiligungsformate, Darstellungsform oder spartenübergreifende Konzepte.
Vorhaben, die in ländlichen Regionen umgesetzt werden, sind sehr willkommen. Anhaltspunkt hierfür ist der Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg.
Antragsteller
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Kultureinrichtung muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
- Die Kultureinrichtung muss dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sein. Dazu zählen beispielsweise öffentliche und private Theater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatur, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich.
- Die Kultureinrichtung muss gemeinnützige Ziele verfolgen. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht erforderlich.
- Die Kultureinrichtung muss in der Regel vor dem 1. Januar 2023 gegründet worden sein.
- Die Kultureinrichtung muss rechtlich eigenständig sein (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.) oder in der Trägerschaft einer Kommune oder des Landes stehen.
Neu
Antragsberechtigt sind daneben auch Kommunen mit einer Einwohnerzahl bis zu 50.000.
Nicht antragsberechtigt sind
- Einrichtungen, die anderen Ministerien zugeordnet sind, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendhäuser, LKJ, karitative Einrichtungen, Volkshochschulen, etc.
- Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern oder Landratsämter
- Natürliche Personen wie freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Kreativschaffende ohne eigene Rechtsform sowie Einzelunternehmen, die als Einzelperson agieren, aber keine Kultureinrichtung betreiben.
Förderhöhe
Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 Euro; die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 % der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.
Zuwendungsfähige Kosten
- Honorare für Künstlerinnen und Künstler
- Abgaben an die Künstlersozialkasse
- Personalkosten, sofern sie nicht anderweitig (zum Beispiel über eine institutionelle Förderung) finanziert sind
- Honorarkosten für freie Mitarbeiter und Leistungen Dritter
- Reise- und Transportkosten
- Technik- und Mietkosten
- Kosten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Material- und Sachkosten
- Abgaben an die Gema
Verfahren
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular. Die Antragsfrist endet am Freitag, den 4. September 2026.
Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden von einer unabhängigen Jury begutachtet. Auf Basis der Juryempfehlung trifft das Ministerium die Förderentscheidung.
Die Bewertungskriterien sind insbesondere:
- Künstlerische Qualität des Projektes
- Ausrichtung auf Zuwendungsziele unter Ziffer 2
- Kompetenz und Programmqualität der beantragenden Kultureinrichtung
- Realisierbarkeit des Projektes bzw. Erreichbarkeit der Projektziele
- Angemessenheit und Plausibilität der Kosten
Bei der Auswahl der Projektanträge achtet die Jury zudem auf die regionale Ausgewogenheit und eine verhältnismäßige Förderung unterschiedlicher Sparten.
Die Bekanntgabe der Förderentscheidung soll voraussichtlich Anfang November 2026 erfolgen. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit ab Bewilligung bis Ende März 2028.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung. Rechtsgrundlage sind die Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).
Förderberatung über Webex
Um Fragen zur aktuellen Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2026 adäquat beantworten zu können, bieten wir für alle Antragstellenden zwei Förderberatungen per Webex an, die Sie kostenfrei und ohne Anmeldung nutzen können:
Dienstag, 28. Juli 2026
16.00 Uhr | 2 Stunden
Meeting-Link:
https://mwk-bwl.webex.com/mwk-bwl/j.php?MTID=m04fc97627b8cb84cff0428f1dd006625
Mittwoch, 26. August 2026
15.00 Uhr | 2 Stunden
Meeting-Link:
https://mwk-bwl.webex.com/mwk-bwl/j.php?MTID=mf563d6f394352c3cc89957cd904fdc16
Downloads:
Förderrichtlinie Innovationsfonds Kunst 2026
FAQs zum Innovationsfonds Kunst 2026
Orientierungshilfe Honorarempfehlungen für Künstlerinnen und Künstler
Kontakt:
Mit dem Landespreis für Heimatforschung werden seit 1982 beispielhaften Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg auf dem Gebiet der Heimatforschung gewürdigt. Dazu gehören insbesondere die Bereiche:
- Orts-, Regional- und Landesgeschichte, auch im Hinblick auf ein zusammenwachsendes Europa
- Neue Heimat in Baden-Württemberg
- Heimatmuseen, Heimatforschung
- Natur und Naturschutz, Landschaftsschutz,
- Umweltschutz
- Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie
- Denkmalschutz, Dorferneuerung, Stadterneuerung
- Kunst und Architektur
- Dialektforschung, Literatur, Brauchtum
- Volksmusik, Volkstanz, Tracht
- Bevölkerung und Minderheiten
- Bürgerengagement, Bürgerbeteiligung
Mit dem Landespreis werden in sich geschlossene Einzelwerke ausgezeichnet, die auf eigener Forschungsleistung beruhen. Die Werke dürfen nicht im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Ausbildung bzw. einer darauf aufbauenden beruflichen Tätigkeit stehen. Bereits ausgezeichnete Preisträgerinnen und Preisträger werden nicht mehr berücksichtigt. Für den Schülerpreis können Arbeiten eingereicht werden, die wissenschaftlichen Kriterien noch nicht voll entsprechen.
Preise
- 1. Preis zu 5.000 Euro
- Zwei 2. Preise zu je 2.500 Euro
- Jugendförderpreis zu 2.500 Euro (kann ggf. geteilt werden)
- Schülerpreis zu 2.500 Euro (kann ggf. geteilt werden)
- Preis „Heimatforschung digital“ zu 2.500 Euro
Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2026
Hinweis zum Landespreis für Heimatforschung 2027
Aufgrund der Umstellung des Konzepts „Heimattage Baden-Württemberg“ ab dem Jahr 2027 wird sich auch der Bewerbungszeitraum für den Landespreis für Heimatforschung ändern. Künftig wird die Ausschreibung in der Zeit von Mai bis Oktober erfolgen. Infolge dieser Umstellung kommt es im Jahr 2026 zu einer Überschneidung der Ausschreibungsjahre 2026 und 2027.
Näheres entnehmen Sie bitte den Informationen unter www.landespreis-fuer-heimatforschung.de
