Das Land hat zahlreiche Förderprogramme aufgelegt, mit denen wichtige Forschungsschwerpunkte vorangetrieben und die besten Köpfe für die baden-württembergischen Hochschulen gewonnen werden können. Dabei dient die flexible und grundsätzlich befristete Förderung von Projekten und Schwerpunkten als Katalysator und Anstoß für die Hochschulen, neue Forschungsfelder zu erschließen und sie im Rahmen ihrer Strukturplanung und Profilbildung nach der Förderphase selbst fortzuführen. Darüber hinaus unterstützt das Land auch den infrastrukturellen Ausbau der Hochschulen. Mit der Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten wird den Hochschulen eine Möglichkeit geschaffen, ihre infrastrukturellen Voraussetzungen im wissenschaftlichen Wettbewerb zu verbessern.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt die strukturbildende Einrichtung von Forschungsschwerpunkten durch themenorientierte Förderung und strukturelle Maßnahmen. Befristete Anschubfinanzierungen sollen den Hochschulen dabei helfen, sich neue Forschungsfelder zu erschließen, sie nach der Förderphase fortzuentwickeln und Drittmittel einzuwerben.
Das Ministerium lässt sich in der Forschungsförderung von folgenden Grundsätzen leiten:
- Ausgewogenes Verhältnis von Grundlagenforschung und anwendungsorientierter Forschung
- Gezielte Förderung von Spitzenforschung mit internationaler Ausstrahlungskraft
- Förderung eines breiten Themenspektrums mit hoher Qualität
- Wettbewerb und wissenschaftliche Exzellenz
- Qualitäts- und Erfolgskontrolle durch unabhängige externe Begutachtung und Evaluation
Mit dem Programm werden die Hochschulen in die Lage versetzt, Spitzenberufungen zu realisieren und bei Abwanderungen bei Schlüsselpositionen zu verhindern.
Ziel der Förderung von Forschungsbauten (Art. 91b GG) ist es, die infrastrukturellen Voraussetzungen der deutschen Hochschulen und die Möglichkeiten des Hochleistungsrechnens im nationalen wie internationalen wissenschaftlichen Wettbewerb zu verbessern. Die Bauten samt Erstausstattung und Großgeräte müssen gemäß Ausführungsvereinbarung der Förderung in ihrer Forschungsprogrammatik eine besondere wissenschaftliche Qualität und überregionale Bedeutung aufweisen. Jedes Jahr gibt der Wissenschaftsrat seine Empfehlungen zu den Anträgen ab, die sich zuvor in einem hochkompetitiven Ausscheidungsverfahren der Begutachtung gestellt haben. Die GWK nimmt die Vorhaben mit einem Höchstbetrag in die Förderung auf, der jeweils hälftig vom Bund und Land/Hochschule finanziert wird. Der Förderzeitraum umfasst in der Regel fünf Jahre.