Wissenschaft, Forschung und Kunst sind von großer Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung. Das Ministerium unterstützt diese Bereiche mit einer Reihe von Maßnahmen und Programmen, wobei Chancengleichheitsaspekte bei den wettbewerblichen Förderentscheidungen entsprechende Berücksichtigung finden.
Die aktuellen Ausschreibungen finden Sie nachfolgend.
Hochschulen und Forschung
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg schreibt das Förderformat „InnovationChallenge“ im Themenfeld „Nachhaltige Produktion und Mobilität“ aus. Die Förderung zielt auf die intensivierte Zusammenarbeit baden-württembergischer Unternehmen mit den staatlichen Hochschulen des Landes bei der Bearbeitung vorwettbewerblicher Forschungsideen.
Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen dem Schreiben und der Ausschreibung.
Die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung endete am 16. Januar 2023. Wir danken allen beteiligten Unternehmen und Hochschulen für Ihr Interesse. Die Ergebnisse der Ausschreibung sind im Laufe des Frühjahrs 2023 zu erwarten.
Um den noch zu niedrigen Professorinnenanteil an den Hochschulen in Baden-Württemberg zu erhöhen, hat das Wissenschaftsministerium das Mathilde-Planck-Programm für Lehraufträge von Frauen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg aufgelegt.
Ziel ist es, qualifizierte Frauen, die eine Professur anstreben, über die Förderung von Lehraufträgen beim Erwerb der erforderlichen Lehrerfahrung (pädagogische Eignung) zu unterstützen. Das Programm bietet auch die Möglichkeit, sich mit und an den Hochschulen zu vernetzen. Die Lehrbeauftragte muss über einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss verfügen und bei Beginn der Förderung eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (nachgewiesen durch Promotion oder künstlerische Auszeichnungen) oder eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs sowie ein konkretes Promotionsvorhaben nachweisen. In begründeten Einzelfällen kann eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs ausreichend sein.
Antragsfrist für Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunst- und Musikhochschulen: jeweils 1. März und 15. September
Antragsfrist für die Duale Hochschule Baden-Württemberg: vor Beginn der Theoriephasen
Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren und -fristen:
Struktur-und Innovationsfonds für die Forschung (SI-BW)
Mit dem Programm Sl-BW will das Land Baden-Württemberg die Basis dafür schaffen, dass an den Universitäten und Fachhochschulen Spitzenberufungen realisiert und bei Schlüsselpositionen Abwanderungen verhindert werden. Sl-BW soll bessere Rahmenbedingungen für eine hochwertige Ausbildung und den Technologietransfer in die Wirtschaft schaffen. Das Wissenschaftsministerium hat aus diesem Anlass die Antragsrichtlinien und das Antragsformular überarbeitet.
Der Angriff auf die Ukraine durch die Russische Föderation zwingt auch Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Flucht. Sie befinden sich in einer zutiefst prekären Lage, in der sie schnelle Unterstützung benötigen. Von Seiten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist die Solidarität bereits sehr groß. Das Wissenschaftsministerium bietet mit diesem Überbrückungsfonds eine vorübergehende finanzielle Unterstützung an.
Antragsberechtigt sind alle staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs, d. h. die Universitäten, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunst- und Musikhochschulen des Landes. Die konkreten Zielgruppen sind der Ausschreibung zu entnehmen.
Anträge können ab sofort und bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets gestellt werden.
Angesichts weltweiter Konflikte legt Baden-Württemberg ein spezielles Förderprogramm für verfolgte Wissenschaftler auf. Das mit einem Gesamtvolumen von einer Million Euro ausgestattete Förderprogramm wird durch großzügige Finanzierungen der Baden-Württemberg Stiftung und der Max-Jarecki-Stiftung ermöglicht, die beide zu gleichen Anteilen zu der Fördersumme beitragen. Damit sollen bis zu 25 Forscherinnen und Forscher die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe eines Stipendiums ihre wissenschaftliche Arbeit in Baden-Württemberg fortzusetzen. Über die Vergabe der ersten Stipendien wird eine Auswahlkommission im April 2017 entscheiden.
Weitere Informationen:
http://www.scholarrescuefund.org und http://www.scholarrescuefund.org/scholars/instructions-and-application
Kunst und Kultur
Mit dem Innovationsfonds Kunst unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst innovative Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg. Der Innovationsfonds Kunst 2023 wird im Umfang von 1,125 Mio. Euro ausgeschrieben. Gefördert werden innovative und außergewöhnliche Kunst- und Kulturprojekte, die in Bezug auf folgende Themen neue Wege beschreiten: Zielgruppen, Spielorte, Inhalte, Beteiligungsstrategien, Darstellungsformen oder spartenübergreifende Ansätze. Zudem ist eine überregionale Sichtbarkeit der Projekte wünschenswert.
Für die Ausschreibungsrunde 2023 werden außerdem Projekte mit einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Umsetzungskonzept zusätzlich gefördert. Sie können bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten für Investitionen in diesem Bereich ansetzen (ausgenommen Kosten für Baumaßnahmen). Leitlinie hierfür ist die Handreichung „Green Culture“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Antragsteller
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Kultureinrichtung muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
- Die Kultureinrichtung muss dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sein. Dazu zählen beispielsweise öffentliche und private Theater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatur, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich.
- Die Kultureinrichtung muss gemeinnützige Ziele verfolgen. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht erforderlich.
- Die Kultureinrichtung muss in der Regel vor dem 1. Januar 2022 gegründet worden sein.
- Die Kultureinrichtung muss rechtlich eigenständig sein (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.) oder in der Trägerschaft einer Kommune oder des Landes liegen.
Nicht antragsberechtigt sind
- Einrichtungen, die anderen Ministerien zugeordnet sind, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendhäuser, LKJ, karitative Einrichtungen, Volkshochschulen, etc.
- Kommunen, Kulturämter oder Landratsämter
- Natürliche Personen wie freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Kreativschaffende ohne eigene Rechtsform sowie Einzelunternehmen, die als Einzelperson agieren, aber keine Kultureinrichtung betreiben.
Förderhöhe
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 Prozent der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.
Zuwendungsfähige Kosten
- Künstlerhonorare
- Abgaben an die Künstlersozialkasse
- Personalkosten, sofern sie nicht anderweitig (zum Beispiel über eine institutionelle Förderung) finanziert sind
- Honorarkosten für freie Mitarbeiter und Leistungen Dritter
- Reise- und Transportkosten
- Technik- und Mietkosten
- Kosten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Material- und Sachkosten
- Abgaben an die Gema
- Investitionskosten (nur bei nachhaltigem Umsetzungskonzept, bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten - ausgenommen Kosten für Baumaßnahmen)
Verfahren
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular.
Die Antragsfrist endet am Sonntag, 7. Mai 2023.
Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden von einer unabhängigen Jury begutachtet. Auf Basis der Juryempfehlung trifft das Ministerium die Förderentscheidung.
Die Bewertungskriterien sind insbesondere:
- Innovationsgehalt und Übertragbarkeit des Projektes
- Künstlerische Qualität
- Qualität der Zielgruppenansprache
- Realisierbarkeit des Projektes bzw. Erreichbarkeit der Projektziele
- Angemessenheit und Plausibilität der Kosten
- Beitrag des Projekts zu Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und Ökologie
Bei der Auswahl der Projektanträge achtet die Jury zudem auf die regionale Ausgewogenheit und eine verhältnismäßige Förderung unterschiedlicher Sparten.
Die Bekanntgabe der Förderentscheidung soll Anfang Juli 2023 erfolgen. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von Anfang Juli 2023 bis Ende September 2024.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung. Rechtsgrundlage sind die Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).
Förderberatung über Webex
Um Fragen zur aktuellen Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2023 adäquat beantworten zu können, werden wir für alle Antragsteller zwei Förderberatungen per Webex anbieten, an denen Sie kostenfrei und ohne Anmeldung teilnehmen können. Die Termine für die Online-Beratung werden hier in Kürze bekannt gegeben.
Ausschreibung
Orientierungshilfe Honorarempfehlungen für Künstlerinnen und Künstler
FAQs Innovationsfonds Kunst 2023
Richtlinie Innovationsfonds Kunst 2023
Kontakt:
Innovationsfonds-Kunst@mwk.bwl.de
Die Landesregierung stellt im Haushaltsjahr 2023 erneut zusätzliche Projektmittel für Kinder- und Jugendtheater bereit. Die Vergabe erfolgt aufgrund einer Jury-Entscheidung.
Antragsfrist: 30. April 2023
Heimat ist ein Teil der kulturellen Identität. Die Kenntnis über und das Verständnis für Heimat sind wichtige Bausteine zur kulturellen Identitätsfindung. Heimatforschung trägt dazu bei, die Vielfalt örtlicher und regionaler Traditionen Baden-Württembergs gerade in einem zusammenwachsenden Europa bewusst zu machen.
Mit dem Landespreis für Heimatforschung werden seit 1982 die von Bürgerinnen und Bürgern - nicht selten unter großem Aufwand an Freizeit und Geld - erbrachten beispielhaften Leistungen öffentlich gewürdigt. Der Preis wurde 1981 auf Initiative der Volks- und Raiffeisenbanken ins Leben gerufen. Seit dem Jahr 2000 wird der Preis vom Land Baden-Württemberg und dem Landesausschuss für Heimatpflege Baden-Württemberg jährlich gestiftet.
Die Ausschreibung 2023 und das Bewerbungsformular zum Landespreis für Heimatforschung können Sie hier herunterladen:
Baden-Württemberg zeichnet sich durch ein reges Musikleben aus. Mit dem Förderprogramm wollen wir die hervorragende gesangliche und musikalische Chorausbildung der Kinder und Jugendlichen im Land sicherstellen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Mädchen- und Knabenchöre in Baden-Württemberg, deren musikalische Arbeit der Pflege des klassischen und geistlichen Repertoires gilt. Weitere Voraussetzungen sind ein fünfjähriges Bestehen sowie eine regelmäßige Konzerttätigkeit. Die Chormitglieder sollen kontinuierlichen Gesangsunterricht sowie Stimmbildung durch qualifizierte Gesangspädagogen erhalten. Gefordert wird ferner ein Eigenanteil von 30 Prozent des Chores bzw. seines Trägers an der Grundfinanzierung. Die Chöre sollen bei Antragstellung einen überregionalen Wirkungskreis haben und eine laufende Unterstützung von kommunaler Seite erhalten.