Kunst und Kultur

Ausstellungs- und Projektförderung von Kunstvereinen und vergleichbaren Einrichtungen ausgeschrieben

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Die Projektförderung für Kunstvereine des Landes geht in eine neue Ausschreibungsrunde. Unterstützt werden Ausstellungen und Projekte von Kunstvereinen und vergleichbaren Einrichtungen. Die Antragsfrist endet am 31. März 2018.

„Kunstvereinen kommt innerhalb der reichen Landschaft der Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg eine besondere Rolle zu: Kunstvereine stehen in der Tradition bürgerschaftlichen Engagements im Bereich der zeitgenössischen Kunst. Es ist der Landesregierung ein Anliegen, diese Plattformen für Gegenwartskunst in ihrer Vielfalt an Formaten zu fördern und damit möglichst vielen Menschen einen Zugang zur aktuellen Kunst zu ermöglichen“, sagte Staatssekretärin Petra Olschowski am Dienstag (6. Februar) in Stuttgart. Die Kunstvereine leisteten wertvolle Arbeit in ganz Baden-Württemberg – sie seien sowohl in den Ballungszentren und städtischen Gegenden, aber insbesondere auch in ländlichen Regionen aktiv.

Die Ausstellungs- und Projektförderung richtet sich an nichtkommerzielle Kunstvereine, die bei ihren Vorhaben im Bereich der Gegenwartskunst unterstützt werden sollen. Die Bandbreite reicht dabei von Malerei, Bildhauerei und Fotografie bis hin zu raumbezogenen künstlerischen Arbeiten und zeitbasierter performativer Kunst. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 10.000 Euro. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbezug einer wechselnden, unabhängigen Fachjury.

Weitere Informationen und die Unterlagen für das Online-Antragsverfahren