Theresia Bauer: Wir eröffnen hervorragend qualifizierten Frauen beste Karriereaussichten in Wissenschaft und Forschung
Den geförderten zehn Wissenschaftlerinnen wird im Rahmen des Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramms die mittelfristige Beschäftigung an den Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Tübingen und dem KIT ermöglicht.
Ministerin Theresia Bauer begrüßte die Förderentscheidungen: „Die Verbesserung der Perspektiven von Frauen in der Wissenschaft ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Mit dem Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm verfügen wir über ein wirkungsvolles individuelles Förderinstrument, das Frauen eine materielle Basis bietet, sich auf dem Weg zur Professur weiter zu qualifizieren.“
Die geförderten Wissenschaftlerinnen im Einzelnen:
· Maria Vittoria Barbarossa (Angewandte Analysis),Universität Heidelberg
· Friderike Beyer (Forstwissenschaften), Universität Freiburg
· Nina Chevalier (Innere Medizin), Universität Freiburg
· Melanie Haehnel-Taguchi (Biologie), Universität Freiburg
· Anne Pfeiffer (Biologie), Universität Heidelberg
· Tinette Schnatterer (Politikwissenschaft), Universität Konstanz
· Annika Scholl (Psychologie), Universität Tübingen
· Katrin Schulz (Maschinenbau), KIT
· Marion Spengler (Psychologie), Universität Tübingen
· Sarah Wiethoff (Neurologie), Universität Tübingen
Insgesamt setzt das Land zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen im wissenschaftlichen Bereich rund 4,1 Millionen Euro jährlich ein. Die zahlreichen Fördermaßnahmen haben mit dazu beigetragen, den Anteil der Professorinnen an den Landeshochschulen im Zeitraum von 2003 bis 2013 von 10,8 auf 18,7 Prozent zu steigern.
Allgemeine Informationen:
Seit 1997 schreibt das Land zur Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen auf eine Professur das Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm aus. In bislang 13 Ausschreibungsrunden konnten insgesamt 173 Habilitandinnen aus den Geistes- und Sozialwissenschaften, Lebens-, Natur- und Ingenieurwissenschaften in die Förderung aufgenommen werden. An Mitteln wurden hierfür bislang insgesamt rund 29 Millionen Euro bereitgestellt, davon rund 3,7 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die Unterstützung erfolgt im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses nach TV-L EG 13, im medizinisch-klinischen Bereich nach TV-Ä EG 1 (50 %-Stelle). Dies gewährleistet eine vollständige soziale Sicherung der Frauen. Die Stellen werden in die Hochschulen integriert. Neben ihren Forschungsleistungen haben die Geförderten daher Gelegenheit und Verpflichtung, vier Stunden Lehre in der Woche zu halten.
Die Förderdauer beträgt regelmäßig bis zu fünf Jahre, wobei drei Jahre das Wissenschaftsministerium und zwei weitere Jahre die jeweilige Hochschule übernehmen. Für Habilitandinnen im medizinisch-klinischen Bereich (mit Facharzt-voraussetzung) beträgt die Förderdauer sechs Jahre: vier Jahre durch das Wissenschaftsministerium und zwei Jahre durch die jeweilige Hochschule.
Das Förderprogramm ist nach der ersten Professorin an einer deutschen Universität benannt. Margarete von Wrangell (1877-1932) hatte Anfang des 20. Jahrhunderts in Leipzig und Tübingen Chemie studiert und wurde 1923 nach ihrer Habilitierung an der Universität Hohenheim auf die dortige Professur für Pflanzenernährung berufen. Dort leitete sie bis zu ihrem Tod das gleichnamige Institut.