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Karlsruher Institut für Technologie

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist eine der größten Forschungs- und Lehreinrichtung Deutschlands, die aus der einmaligen Fusion einer Universität mit einer außeruniversitären nationalen Großforschungseinrichtung hervorgegangen ist.

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Aus dem Zusammenschluss der Universität Karlsruhe und des Forschungszentrums Karlsruhe in der Helmholtz-Gemeinschaft ist das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) hervorgegangen. Bund und Land verfolgen damit insbesondere das Ziel, das KIT zum führenden europäischen Zentrum der Energieforschung auszubauen. Mit diesem Konzept war die Universität Karlsruhe in der ersten Auswahlrunde der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder im Jahr 2007 erfolgreich. Auch heute zählt das KIT zu den bundesweit zehn Exzellenzuniversitäten.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach baden-württembergischem Landesrecht überwindet das KIT die Trennung zwischen universitärer und außeruniversitärer Forschung. Mit diesem richtungsweisenden Schritt ist eine Institution entstanden mit mehr als 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, etwa 23.000 Studierenden, gut 420 Hochschullehrerinnen sowie -lehrern und einem Jahresetat von mehr als 1,2 Milliarden Euro.

Forschung zu aktuellen Herausforderungen

Als Die Universität in der Helmholtz-Gemeinschaft deckt das KIT die gesamte Breite von der Grundlagenforschung bis zur anwendungsorientierten Forschung auf herausragendem Niveau ab, bietet exzellente Lehre und steht in besonderem Maß für Innovationen. Im Dialog mit der Gesellschaft entwickelt das KIT Lösungen für große Herausforderungen – von Klimawandel, Energiewende und nachhaltigem Umgang mit natürlichen Ressourcen bis hin zu Künstlicher Intelligenz, technologischer Souveränität und demografischem Wandel. Schwerpunkte der Forschung sind Energie, Nano- und Mikrotechnologie, Umwelt und Klima sowie Elementar- und Astroteilchenphysik. Außerdem prägen Materialwissenschaft, Kommunikations- und Informationstechnologien, Optik und Photonik sowie die Forschung an Mobilitätssystemen das KIT-Profil.

KIT-Gesetz

Mit dem KIT haben der Bund und das Land hochschul- und forschungspolitisches Neuland betreten. Die neuartige rechtliche Konstruktion wird für eine ganze Reihe wichtiger Liberalisierungen genutzt.

  • Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Gesetz zur Zusammenführung von Universität und Forschungszentrum Karlsruhe zum neuen Karlsruher Institut für Technologie (KIT) in seiner Sitzung am 8. Juli 2009 beschlossen.
     
  • Mit dem KIT-Weiterentwicklungsgesetz vom 9. Mai 2012 sind die Handlungsspielräume des KIT deutlich erweitert worden.
     
  • Mit dem zweiten KIT-Weiterentwicklungsgesetz (2. KIT-WG) vom 4. Februar 2021 wurden mit einem gemeinsamen Rechtsrahmen, einheitlichen Personalkategorien und stärkerer finanzieller Flexibilität weitere Schritte hin zur Vollendung der Fusion gegangen.

Karlsruher Institut für Technologie: Das KIT