Willkommen in Baden-Württemberg!
Baden-Württemberg hat bundesweit die meisten Hochschulen und Hochschularten:
Es gibt insgesamt 80 Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule Baden-Württemberg. Eine Übersicht über alle ca. 3.300 Studienmöglichkeiten finden Sie unter
www.studieren-in-bw.de oder
www.bw-studyguide.de.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und die Hochschulen des Landes unterstützen Geflüchtete, die in Baden-Württemberg studieren wollen. Diese Internetseite bietet Interessierten die notwendigen Informationen zum Thema Hochschulzugang und Studium in Baden-Württemberg.
Die Aufnahme oder Fortsetzung eines Studiums ist in Baden-Württemberg hochschulrechtlich nicht an einen bestimmten Aufenthaltstitel geknüpft. Somit können auch Gestattete ein Studium aufnehmen oder fortsetzen, sofern die Voraussetzungen für das Studium nachgewiesen werden können.
Mindestvoraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums sind
- eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung, also z.B. ein Schulabschlusszeugnis vergleichbar mit dem deutschen Abitur oder der Fachhochschulreife
- ausreichende Sprachkenntnisse für den gewünschten Studiengang.
Informationen zu den ganz speziellen Anforderungen für jeden Studiengang finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule.
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
Ob Zeugnisse anerkannt werden, entscheidet jede Hochschule im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bzw. bei Bewerbungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften das Studienkolleg Konstanz . Die Zeugnisanerkennung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg erfolgt über deren zentrale Zeugnisanerkennungsstelle.
Der Bewerbung ist das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung aus dem Heimatland beizulegen - entweder als Original oder in beglaubigter Kopie. Eine Übersetzung in deutscher Sprache von einem vereidigten Übersetzer ist der Bewerbung beizufügen.
Studieninteressierte, deren Zeugnis nicht für einen direkten Hochschulzugang ausreicht, können an einer Feststellungsprüfung teilnehmen. Darauf vorbereitende Kurse werden in Studienkollegs an drei baden-württembergischen Hochschulen angeboten, am KIT in Karlsruhe, der Universität Heidelberg und der Hochschule Konstanz (http://www.bw-studyguide.de/en/studying/admission.html ). Diese Kurse dauern in der Regel ein Jahr und beinhalten eine fachliche Vorbereitung. Informationen darüber, ob Ihr Schulabschlusszeugnis für den Hochschulzugang in Baden-Württemberg ausreicht, finden Sie in der Online-Datenbank anabin .
Anerkennung bisheriger Studienleistungen
Wenn Sie Ihr im Heimatland begonnenes Studium fortsetzen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der Hochschule, ob Ihre bisherigen Studienleistungen angerechnet werden können.
Nachweis der Sprachkenntnisse
Anerkannte Nachweise von Deutschkenntnissen sind:
- die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH)
- den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF)
- den "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs oder
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe
Kurse, die auf die Sprachtests vorbereiten, gibt es an den Hochschulen und hochschulnahen Einrichtungen. Übersicht (PDF)
In Baden-Württemberg gibt es auch viele Studienangebote auf Englisch. Informationen hierzu finden sich auf der Website jeder Hochschule.
Die baden-württembergischen Hochschulen bieten viele Studienangebote. Um ein Studium aufnehmen zu können, ist es notwendig, ein Orientierungsverfahren zu absolvieren. Eine gute Methode, um die eigenen Interessen und Fähigkeiten herauszufinden, ist der unter www.was-studiere-ich.de abrufbare Orientierungstest.
Zudem ist die Immatrikulation in studienvorbereitende Kurse, z.B. "Propädeutika" oder Vorkurse, möglich. Außerdem bieten Hochschulen Angebote zur Orientierung wie Schnupperstudium und Gasthörerschaft an. Weitere Informationen bieten die Hochschulen auf ihren Webseiten.
Wo:
Für ein Studium an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule richten Sie Ihre Bewerbung bitte direkt an die Hochschule. Diese prüft im Bewerbungsverfahren auch Ihre Qualifikation für den Hochschulzugang. Manche Hochschulen haben hierzu den Dienstleister uni-assist beauftragt; in diesem Fall müssen Sie Ihre Bewerbung dorthin schicken.
Bewerbungen für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften richten Sie bitte an das Studienkolleg Konstanz. Dieses prüft und bestätigt die Qualifikation für Hochschulzugang und den Nachweis der Deutschkenntnisse.
Für Studiengänge, bei denen erwartet wird, dass es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze gibt, gibt es Zulassungsbeschränkungen. In zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen steht für Studieninteressierte, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, eine Quote an Studienplätzen zur Verfügung. Ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist erfahren Sie bei der Hochschule oder unter www.studieren-in-bw.de. Die Zulassungsvoraussetzungen im Einzelnen erfahren Sie bei den Hochschulen.
Wie:
Die Bewerbung erfolgt in der Regel über ein Online-Formular der Hochschule; im Rahmen der Onlinebewerbung erfahren Sie, welche Dokumente Sie in Papierform einreichen müssen.
Wann:
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt in der Regel bis 15. Juli für ein Wintersemester (Studienbeginn im September/Oktober) und bis 15. Januar für ein Sommersemester (Studienbeginn im März/April).
Teilweise gelten frühere Bewerbungsfristen: Erkundigen Sie sich bitte frühzeitig bei der Hochschule.
Wenn Sie einem Zulassungsbescheid von der Hochschule erhalten, informiert Sie die Hochschule gleichzeitig über die nächsten Schritte bis zum Studienbeginn.
Mit der Immatrikulation (Einschreibung an der Hochschule für den gewünschten Studiengang) sind verschiedene weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu gehören unter anderem der Nachweis über die Teilnahme am Orientierungsverfahren, die Bezahlung der Verwaltungskosten sowie der Nachweis einer Krankenversicherung. Beachten Sie auch, dass eine berufliche Tätigkeit hochschulrechtlich neben dem Studium nur begrenzt erlaubt ist; erkundigen Sie sich bitte wegen einer Nebentätigkeit an Ihrer Hochschule.
Hochschulzugang und Studium
Die Hochschulen des Landes haben auf Ihren Webseiten Informationen für studieninteressierte Flüchtlinge zusammengestellt. Dort finden sich auch Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern, die Ihnen als erste Anlaufstelle bei Fragen zum Studium zur Verfügung stehen.
Wohnraum
Bei der Suche nach einem Zimmer sind Ihnen die Studierendenwerke behilflich. Sie bieten im Rahmen ihrer Kapazitäten in ihren Wohnheimen Plätze für Studierende an. Um einen Wohnheimplatz sollten Sie sich dort frühzeitig bewerben. Die dortigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unterstützen Zimmersuchende auch bei der Wohnungssuche auf dem freien Markt. Übersicht Studierendenwerke (PDF)
Informationen über "Studi-Zimmer - Tipps, Wohnheime, Privatzimmer und Internetadressen" bietet die gleichnamige Broschüre der Studierendenwerke Baden-Württemberg, die Sie bei den Studierendenwerken erhalten (Download (PDF)).
Finanzierung
Das Studium an einer der baden-württembergischen Hochschulen ist grundsätzlich gebührenfrei.
Ab dem Wintersemester 2017/18 müssen internationale Studierende Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester zahlen. Es gibt jedoch auch viele Möglichkeiten, von den Gebühren befreit zu werden. Informationen über die Möglichkeit zur Befreiung der Studiengebühren können Sie bei den Hochschulen erfragen. Zudem finden Sie hier die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Zusätzlich zu den Studiengebühren fallen pro Semester ca. 100 Euro Studierendenwerksgebühren und Verwaltungskostenbeitrag an. Die Kosten für den Lebensunterhalt kommen noch hinzu.
Bei Fragen zur Finanzierung des Studium können Sie sich an das für Ihre Hochschule zuständige Studierendenwerk wenden. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der dortigen BAföG-Ämter helfen Ihnen gerne weiter. Daneben können Sie sich auch um ein Stipendium bewerben. Weitere Informationen.
Sonstige Beratungsangebote
Die Studierendenwerke bieten vielfältige Beratungs- und Betreuungsleistungen an wie allgemeine Sozialberatung, Psychotherapeutische Beratung für Studierende mit studienbezogenen oder persönlichen Problemen, Rechtsberatung sowie spezielle Betreuungs- und Beratungsangebote für ausländische Studierende. Ansprechpersonen sind beim jeweiligen Studierendenwerk zu erfahren.
Außerdem bieten die Studierendenwerke Kinderbetreuungsplätze für Studierende mit Kind an, wobei die Angebote speziell auf den studentischen Alltag abgestimmt sind. Nähere Informationen erhalten Sie beim Studierendenwerk.
Online-Portale der Hochschulen
- Universität Freiburg
- Universität Heidelberg
- Universität Hohenheim
- Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
- Universität Konstanz
- Universität Mannheim
- Universität Stuttgart
- Universität Tübingen
- Universität Ulm
- Pädagogische Hochschule Heidelberg
- Pädagogische Hochschule Karlsruhe
- Hochschule Heilbronn
- Hochschule Konstanz
Welcom2Work - Studentische Jobvermittlungsplattform
Europäisches Jobportal science4refugees
Hochschulrektorenkonferenz - Studium für Geflüchtete
Willkommensportal "Make it in Germany"
Willkommen in Deutschland - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge