Abschlüsse

Ausländische Hochschulgrade

Bachelors Night, Foto: DHBW Stuttgart

Baden-Württemberg ist ein attraktiver Lebens- und Arbeitsstandort für Absolventen und Fachkräfte aus aller Welt. Wir brauchen kluge und engagierte Köpfe für unsere Wirtschaft und zur Sicherung unseres Wohlstands. Die Globalisierung in der Arbeitswelt erfordert von Absolventen sowie von Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern ein hohes Maß an Mobilität. Bei Hochschulabschlüssen, die im Ausland erworben wurden, ist häufig die Führung des akademischen Grades von Bedeutung.

Die Befugnis zur Führung ausländischer akademischer Grade fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Sie richtet sich nach den Rechtsvorschriften desjenigen Bundeslandes, in dem der Gradinhaber seinen akademischen Grad führt. In Baden-Württemberg können ausländische Grade unter den Voraussetzungen des Landeshochschulgesetzes genehmigungs- und zustimmungsfrei geführt werden. Mehr dazu finden Sie in unserem Merkblatt (PDF deutsch / PDF englisch).

Eine Bewertung und Zuordnung ausländischer Hochschulabschlüsse zum vergleichbaren deutschen Abschluss wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nicht vorgenommen. Für diese Fragen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zuständig, die auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. 

Ausgenommen hiervon sind Spätaussiedler. Bei diesem Personenkreis entscheidet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg auf der Grundlage einer Gleichwertigkeitsprüfung im Einzelfall über die Führung des im Ausland erworbenen Grades.

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