Abschlüsse

Ausländische Hochschulgrade

Studienabsolventen

Baden-Württemberg ist ein attraktiver Lebens- und Arbeitsstandort für Absolventen und Fachkräfte aus aller Welt. Wir brauchen kluge und engagierte Köpfe für unsere Wirtschaft und zur Sicherung unseres Wohlstands. Die Globalisierung in der Arbeitswelt erfordert von Absolventen sowie von Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern ein hohes Maß an Mobilität. Bei Hochschulabschlüssen, die im Ausland erworben wurden, ist häufig die Führung des akademischen Grades von Bedeutung.

Die Befugnis zur Führung ausländischer akademischer Grade fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Sie richtet sich nach den Rechtsvorschriften desjenigen Bundeslandes, in dem der Gradinhaber seinen akademischen Grad führt. In Baden-Württemberg können ausländische Grade unter den Voraussetzungen des Landeshochschulgesetzes genehmigungs- und zustimmungsfrei geführt werden. Mehr dazu finden Sie in unserem Merkblatt (PDF deutsch / PDF englisch).

Anerkennung und Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse

Eine Bewertung und Zuordnung ausländischer Hochschulabschlüsse zum vergleichbaren deutschen Abschluss wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nicht vorgenommen. Für diese Fragen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zuständig, die auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. 

Ausgenommen hiervon sind Spätaussiedler. Bei diesem Personenkreis entscheidet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg auf der Grundlage einer Gleichwertigkeitsprüfung im Einzelfall über die Führung des im Ausland erworbenen Grades. Weitere Informationen sind hier zu finden.

Wer eine entsprechende Bescheinigung bei der Arbeitsplatzsuche benötigt, kann diese bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen (Lissabon-Bescheinigung). Zu unterscheiden ist auch die berufliche Anerkennung einer im Ausland erlangten akademischen Qualifikation. Wer im Ausland studiert hat und in Baden-Württemberg einen reglementierten Beruf, z.B. Arzt, Lehrer oder Architekt ausüben will, braucht dafür eine Zulassung oder Genehmigung. Für die Prüfung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen akademischen Qualifikation mit einer entsprechenden, an einer deutschen Hochschule erworbenen Qualifikation sind andere Stellen, in der Regel die Regierungspräsidien zuständig.

Regierungspräsidium Stuttgart
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist zuständige Behörde für die Anerkennung ausländischer Hochschulstudien im Rahmen der Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychotherapeut, Apotheker, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Heilpädagoge. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist auch zuständig für die Anerkennung der Erzieher, Kinderpfleger und das weitere pädagogische Personal in Kindertagesstätten sowie für die Anerkennung von Sportlehrern im freien Beruf.

Zeugnisanerkennungsstelle:
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Tel. 0711/904-17170

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