Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Hier finden die Erklärung zur Barrierefreiheit für die Webseite des Ministeriums für Wissenschaft Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg ist bemüht, seine Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.mwk.baden-wuerttemberg.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Diese Website ist nach einer Selbstbewertung aktuell nur teilweise mit der Barriere-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Sie erfüllt die Anforderungen nicht vollständig und ist daher nur teilweise mit dem §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Inhalte, die keine Texte sind, wie z. B. Grafiken und Bilder teilweise ohne aussagekräftigen Alternativtext beschrieben.
  • Textgrößen können nicht verändert werden.
  • Die Website enthält Schriftgrafiken und interaktive Bedienelemente, wie z. B. Links und Schaltflächen.
  • Fehlende ausführliche Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.
  • Nicht alle Funktionen und Bedienelemente sind auch ohne Computermaus, d.h. ausschließlich mit einer Tastatur, bedienbar. Beim Bedienen mit der Tastatur wird nicht immer deutlich angezeigt, welches Element fokussiert wird. Eine Orientierung über die Tastatur ist daher nicht möglich.
  • Nicht alle Linktexte sind einheitlich, so dass das Linkziel nicht immer deutlich wird.
  • Die auf der Website als Download verfügbaren PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei.
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
  • Videos teilweise ohne Untertitel

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.07.2022 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 28.08.2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Königstr. 46
70173 Stuttgart

Telefon: +49 711 279-3005
Pressestelle@mwk.bwl.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279-3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.