Studiengebühren gehören in Baden-Württemberg der Vergangenheit an. Als einen der ersten Meilensteine schaffte der Landtag auf Vorschlag der neuen Landesregierung die allgemeinen Studiengebühren ab. Als einziges Bundesland kompensiert Baden-Württemberg die entfallenden Einnahmen für die Hochschulen dynamisch und in voller Höhe. Diese Kompensationsmittel betragen 280 Euro pro Student. Dies entspricht dem Betrag, den die Hochschulen in den letzten beiden Jahren vor Abschaffung der Studiengebühren durchschnittlich pro Studierendem erhalten haben. Die Hochschulen müssen diese Qualitätssicherungsmittel zweckgebunden für Studium und Lehre verwenden, zum Beispiel für zusätzliches Lehrpersonal, für besseren Service in Bibliotheken oder für die Anschaffung für Lernmaterial.