Fairer Hochschulzugang

Gebührenfreies Studieren

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Foto: DHBW Lörrach

Studiengebühren gehören in Baden-Württemberg der Vergangenheit an. Als einen der ersten Meilensteine schaffte der Landtag auf Vorschlag der neuen Landesregierung die allgemeinen Studiengebühren ab. Als einziges Bundesland kompensiert Baden-Württemberg die entfallenden Einnahmen für die Hochschulen dynamisch und in voller Höhe. Diese Kompensationsmittel betragen 280 Euro pro Student. Dies entspricht dem Betrag, den die Hochschulen in den letzten beiden Jahren vor Abschaffung der Studiengebühren durchschnittlich pro Studierendem erhalten haben. Die Hochschulen müssen diese Qualitätssicherungsmittel zweckgebunden für Studium und Lehre verwenden, zum Beispiel für zusätzliches Lehrpersonal, für besseren Service in Bibliotheken oder für die Anschaffung für Lernmaterial.

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Alle Maßnahmen, die aus diesen Mitteln finanziert werden, sind kapazitätsneutral. Das bedeutet: Die Qualitätssicherungsmittel führen nicht zu einer höheren Anzahl von Studierenden, sondern zu einer höheren Qualität in Studium und Lehre. Über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel wird im Einvernehmen mit den Studierenden entschieden.

Vom Sommersemester 2007 bis Wintersemester 2011/2012 mussten die Studierenden für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge pro Semester 500 Euro bezahlen. Diese Gebühren werden seit dem Sommersemester 2012 nicht mehr erhoben.

Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren (StuGebAbschG) vom 21.12.2011

Die Studieninformation für Baden-Württemberg: Stipendien