Studienfinanzierung

Sondervermögen Studienfonds

Sie haben zwischen SoSe 2007 und WS 2011/12 ein Darlehen zur Finanzierung von Studiengebühren bei der L-Bank aufgenommen?

Ab Sommersemester 2012 wurden die allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg abgeschafft - im Zeitraum Sommersemester 2007 bis Wintersemester 2011/12 waren die Studiengebühren zu zahlen.

Für den Zeitraum der Erhebung der Studiengebühren galt: wer die Studiengebühren nicht selbst aufbringen konnte oder wollte, hatte ohne Bonitätsprüfung oder Sicherheitsleistung Anspruch auf ein Darlehen der L-Bank. Das Darlehen ist erst zwei Jahre nach Beendigung des Studiums und ab einem bestimmten Einkommen zurückzuzahlen. Für BAföG-Empfänger sind die Rückzahlungspflichten aus Studiengebühren- und Förderdarlehen auf maximal 15.000 Euro begrenzt (Kappung).

Der Sicherungsfonds für Studiengebührendarlehen in Baden-Württemberg

Das Sondervermögen Studienfonds übernimmt hierbei das Risiko von Darlehensausfällen und die Zahlung des Kappungsbetrags aller bis zur Abschaffung der Studiengebühren in Anspruch genommenen Gebührendarlehen. Das Sondervermögen Studienfonds wird vom Wissenschaftsministerium verwaltet.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die L-Bank Ihr Darlehen an das Sondervermögen Studienfonds abtreten. Mit der Abtretung wird der Studienfonds neuer Gläubiger Ihres Darlehens.

Frau Sandra Foric
0711/279-3344
Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Frau Kerstin Hölterhoff
0711/279-3159
Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Fax 0711/279-3204
studienfonds@mwk.bwl.de

 

// //