Die acht Studierendenwerke in Baden-Württemberg sind für die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden zuständig. Zu den Kernaufgaben zählen die Verpflegungsversorgung der Studierenden durch Mensen und Cafeterien und das studentische Wohnen.
Die Studierendenwerke unterstützen die Studierenden bei der Suche nach einer Unterkunft. Neben dem Angebot von Unterkünften in eigenen Wohnanlagen zählt dazu auch die Vermittlung von Wohnraum auf dem privaten Wohnungsmarkt. Die Studierendenwohnheime sind für die Studierenden in der Regel die kostengünstigste Wohnform außerhalb des Elternhauses. Die Studierendenwerke und das Land sind daher bemüht, das Angebot an studentischem Wohnraum stetig zu erweitern und werden diese Bemühungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten auch künftig fortsetzen.
Außerdem bieten die Studierendenwerke vielfältige Beratungs- und Betreuungsleistungen wie die allgemeine Sozialberatung, Psychotherapeutische Beratungsstellen oder Rechtsberatung. Die Studierendenwerke kümmern sich auch um Angebote zur Kinderbetreuung, die Unterstützung kultureller Aktivitäten, Darlehenskassen sowie spezielle Angebote für international Studierende und Studierende mit Behinderung.
Speziell für international Studierende bieten die Studierendenwerke zum Teil besondere Service-Pakete an, die ihnen den Einstieg in den deutschen Studienalltag erleichtern sollen. Die Service-Pakete decken fast alle Bereiche des studentischen Lebens preiswert ab – von Unterkunft und Verpflegung bis zu Versicherungen. Sie sind als Starthilfe gedacht und können deshalb nur für ein Semester gebucht werden.
Die soziale Betreuung der Studierenden durch die Studierendenwerke ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Daher werden die Studierendenwerke durch Zuschüsse zum laufenden Betrieb und Investitionszuschüsse vom Land finanziell unterstützt. Die Studierenden leisten ihren Beitrag für die Leistungen der Studierendenwerke durch den Studierendenwerksbeitrag, der pro Semester bzw. pro Studienjahr erbracht wird.
Förderprogramm studentisches Wohnen
Das Wissenschaftsministerium startet zudem das Förderprogramm „Studentisches Wohnen“ zur Schaffung studentischer Wohnheimplätze durch die Studierendenwerke des Landes. Ziel ist es, die Wohnsituation der Studierenden in Baden-Württemberg zu verbessern.
Das Programm ist Teil der neuen Förderlinie „Junges Wohnen“ und ergänzt die Angebote der sozialen Wohnraumförderung. Für die neue Förderlinie „Junges Wohnen“ stellt der Bund Mittel für den Wohnheimbau für Studierende und Auszubildende zur Verfügung. Für die Förderung des Auszubildendenwohnens ist das Landesbauministerium zuständig.
Die Studierendenwerke stellen als Anstalten des öffentlichen Rechts im Rahmen ihres gesetzlichen Sozialauftrags günstigen studentischen Wohnraum zur Verfügung. Mit dem jetzigen Förderprogramm werden die Studierendenwerke als zuverlässige Partner der Hochschulen und des Landes in ihren Aktivitäten unterstützt.
Nichtamtliche Lesefassung der Verwaltungsvorschrift Studentisches Wohnen (VwV StuWo) (PDF)
Weitere Informationen
Studierendenwerke mit zugeordneten Hochschulen (PDF)
22. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks (PDF)
Wohnraum für Studierende. Statistische Übersicht 2022 des Deutschen Studierendenwerks (PDF)