Gestaltungsspielräume schaffen

Kulturausgaben

Das Land investiert jährlich Millionen in Kunst und Kultur – von Theatern und Museen bis hin zu Musik, Literatur und Filmförderung.

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Plakatwand, Hochschule für Gestaltung Karlsruhe, Foto: Evi Künstle/HfG

Land und Kommunen teilen sich die Verantwortung für die öffentliche Kulturförderung in Baden-Württemberg und verstehen sich dabei als Partner, die einander ergänzen und in vielen Fällen gemeinsam handeln. Zahlreiche Einrichtungen des Landes und der Kommunen werden sowohl vom Land als auch von kommunaler Seite komplementär gefördert. Der Schwerpunkt der Landesförderung liegt dabei auf überregional wirkenden Einrichtungen.

Der Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) für die Kultur umfasst 627,5 Millionen Euro für das Jahr 2025. Seit dem Regierungswechsel 2011 bis 2025 wurde das Budget der Kulturausgaben um 62% gesteigert.

Im Jahr 2025 sind aus diesem Etat über 171,7 Millionen Euro von Stadt und Land für die beiden Staatstheater vorgesehen. 97,0 Millionen Euro fließen an die Kunst- und Musikhochschulen und 15,2 Millionen Euro an die drei Landesbühnen. Außerdem umfasst der Kulturhaushalt mehr als 74,1 Millionen Euro für die staatlichen Museen und 20,8 Millionen Euro für die beiden Landesbibliotheken. Fast 25,2 Millionen Euro gehen an Archive, insbesondere das Landesarchiv Baden-Württemberg sowie das Deutsche Literaturarchiv Marbach. Für den Film- und Medienstandort Baden-Württemberg stehen 38,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die Ausgaben für die Popakademie Mannheim und für Maßnahmen der Popförderung (inkl. der 2025 gestarteten POPLÄND-Initiative) betragen insgesamt 5,4 Mio. Euro.

Privattheater, Festspiele und Orchester sowie Kommunaltheater werden in Höhe von rund 87,0 Millionen Euro gefördert, weitere 92,8 Millionen Euro sind für die allgemeine Kunst- und Kulturförderung vorgesehen – unter anderem für Musik, Theater, Literatur, Tanz, Bildende Kunst, Soziokultur sowie die Breitenkultur und die dezentrale Kulturförderung durch die Regierungspräsidien.

Der Kunstetat wird 2025 mit rund 36,3 Millionen Euro aus den Erträgen der staatlichen Wetten und Lotterien gespeist. Weitere rund 4,8 Millionen Euro kommen aus der Spielbankabgabe; diese Mittel sind in Höhe von 3,5 Millionen Euro für die Museumsstiftung Baden-Württemberg bestimmt und fließen in den Erwerb von Kunstwerken für die staatlichen Sammlungen. 

Der Landtag von Baden-Württemberg hat auch in den Jahren 2025 und 2026 eine Sparauflage in Form einer Globalen Minderausgabe vorgesehen, die von den vorgenannten Ansätzen zu erbringen ist.