Land und Kommunen teilen sich die Verantwortung für die öffentliche Kulturförderung in Baden-Württemberg. Land und Kommunen verstehen sich dabei als Partner, die einander ergänzen und in vielen Fällen gemeinsam handeln. Zahlreiche Einrichtungen des Landes und der Kommunen werden sowohl vom Land als auch von kommunaler Seite komplementär gefördert. Der Schwerpunkt der Landesförderung liegt dabei auf überregional wirkenden Einrichtungen.
Der Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) für die Kultur umfasst 581,7 Millionen Euro für das Jahr 2023 und 599,3 Millionen Euro für das Jahr 2024. Seit 2011 konnte der Kunstetat um mehr als 50 Prozent gesteigert werden.
Im Jahr 2023 sind aus diesem Etat über 157 Millionen Euro (brutto) für die beiden Staatstheater vorgesehen und 14,1 Millionen Euro für die drei Landesbühnen. Darüber hinaus fließen 90,6 Millionen Euro an die Kunst- und Musikhochschulen. Außerdem umfasst der Kulturhaushalt mehr als 68,2 Millionen Euro für die staatlichen Museen und über 19,9 Millionen Euro für die beiden Landesbibliotheken. Fast 23,5 Millionen Euro gehen an Archive wie das Landesarchiv Baden-Württemberg sowie das Deutsche Literaturarchiv Marbach.
Nichtstaatliche Bühnen, Festspiele und Orchester sowie Kommunaltheater werden in Höhe von rund 76,4 Millionen Euro gefördert, weitere 132 Millionen Euro sind für die allgemeine Kunst- und Kulturförderung vorgesehen – unter anderem für Musik, Theater, Literatur, Tanz, Bildende Kunst, Soziokultur, Film und Medien sowie die Breitenkultur und die dezentrale Kulturförderung durch die Regierungspräsidien.
Der Kunstetat wird 2023 mit ca. 33,3 Millionen Euro aus den Erträgen der staatlichen Wetten und Lotterien gespeist. Weitere rund 4,8 Millionen Euro kommen aus der Spielbankabgabe; diese Mittel sind in Höhe von 3,5 Millionen Euro für die Museumsstiftung Baden-Württemberg bestimmt und fließen in den Erwerb von Kunstwerken für die staatlichen Sammlungen.