Gestaltungsspielräume schaffen

Kulturausgaben

Plakatwand, Hochschule für Gestaltung Karlsruhe, Foto: Evi Künstle/HfG

Land und Kommunen teilen sich die Verantwortung für die öffentliche Kulturförderung in Baden-Württemberg. Während die Kommunen die lokale Kulturförderung tragen, konzentriert sich das Landesinteresse auf überregional und landesweit wirkende Einrichtungen und Aktivitäten. Land und Kommunen verstehen sich dabei als Partner, die einander ergänzen und in vielen Fällen gemeinsam handeln. Zahlreiche Einrichtungen des Landes und der Kommunen werden sowohl vom Land als auch von kommunaler Seite komplementär gefördert. 

Der Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) für die Kultur umfasst 581,7 Millionen Euro im Jahr 2023 und 599,3 Millionen Euro im Jahr 2024. Seit 2011 wurde der Kunstetat um rund 50 Prozent gesteigert.

Zur Kulturförderung des Landes werden auch die Förderung der Volkshochschulen, der Jugendmusik- und Jugendkunstschulen, des Denkmalschutzes etc. gezählt (vgl. Veröffentlichung des Statistischen Landesamts). Diese Ausgaben sind jedoch beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft etatisiert.

Neben der unmittelbaren Landesförderung werden durch die als gemeinnützige GmbH betriebene Baden-Württemberg Stiftung, mit dem Land als Alleingesellschafter, u.a. gemeinnützige Projekte im Bereich der Kunst und Kultur gefördert.