Ziel und Regeln des Gesetzes

Landesinformations-freiheitsgesetz

Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg haben nach dem neuen Landesinformationsfreiheitsgesetz Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Symbolbild Beratung

Gemäß dem Landesinformationsfreiheitsgesetz schafft die Landesverwaltung Transparenz und erleichtert die demokratische Meinungs- und Willensbildung. Viele Informationen aus dem Wissenschaftsministerium finden Sie im Folgenden – ohne einen Antrag stellen zu müssen.

Eine Vielzahl weiterer Informationen, unter anderem über veröffentlichte Berichte, Broschüren, Listen, Pläne, Pressemeldungen und Statistiken, finden Sie auf dieser Homepage unter Kerndaten und im Servicebereich unter Presse, Publikationen und Mediathek

Ein Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Er muss erkennen lassen, zu welchen Informationen Zugang gewünscht wird. Für die Bearbeitung wäre es hilfreich, wenn Sie bei der Antragstellung ausdrücklich auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz Bezug nehmen. Nähere Informationen über Anspruch und Verfahren können Sie dem Gesetzestext [PDF] entnehmen. Bitte beachten Sie, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage Gebühren anfallen können. Sollten diese voraussichtlich mehr als 200 Euro betragen, werden Sie vorab informiert.

Wenn Sie einen Antrag elektronisch stellen wollen, können Sie unabhängig vom Themengebiet folgende E-Mailadresse verwenden: E-Mail. Die allgemeinen Kontaktdaten des Ministeriums finden Sie ganz unten.