Bundesweit, auch in Baden-Württemberg, zeichnet sich ein evidentes Problem ab: Es gibt immer weniger Arztpraxen und Kliniken, an die sich hilfesuchende Frauen wenden können, die nach erfolgter Beratung einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen. Die Länder sind verpflichtet, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Gleichzeitig darf niemand verpflichtet werden, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken – es sei denn, es geht um Leben und Tod oder um die Abwendung einer schweren Gesundheitsschädigung.