Hochschulmedizin

Auftrag des Landes zur Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen

Bundesweit, auch in Baden-Württemberg, zeichnet sich ein evidentes Problem ab: Es gibt immer weniger Arztpraxen und Kliniken, an die sich hilfesuchende Frauen wenden können, die nach erfolgter Beratung einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen. Die Länder sind verpflichtet, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Gleichzeitig darf niemand verpflichtet werden, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken – es sei denn, es geht um Leben und Tod oder um die Abwendung einer schweren Gesundheitsschädigung.

Um in diesem im Schwangerschaftskonfliktgesetz angelegten Spannungsverhältnis zwischen Sicherstellungsauftrag und Weigerungsrecht auch in Zukunft eine gute Versorgung zu gewährleisten, haben Sozial- und Wissenschaftsministerium ein gemeinsames Gespräch mit der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), der Landesärztekammer, dem Berufsverband der Frauenärzte, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, der Leitung der Frauenkliniken der Universitätsklinika und der Arbeitsgemeinschaft der Chefärzte der Frauenkliniken von Baden-Württemberg geführt, um die im Land vorhandenen Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch zu analysieren und insgesamt Optionen einer langfristigen Sicherstellung zu identifizieren.

„Der Auftrag des Landes zur Sicherstellung der Versorgung mit Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch wird von allen Beteiligten ernst genommen. Er kann nur gemeinsam getragen werden“, erklärten die Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Bärbl Mielich und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Freitag (9. Oktober) in Stuttgart. Bereits jetzt sind die Universitätsklinika Teil der Versorgung und arbeiten vor Ort gut mit niedergelassenen Frauenärztinnen und Frauenärzten und Beratungsstellen zusammen.

Um die Versorgung auch künftig zu sichern, werde geprüft, welche gesetzlichen Voraussetzungen für eine genauere Datenerhebung von drohenden regionalen Versorgungslücken geschaffen werden müssen. Bislang lassen die vorliegenden Daten keine differenzierte Betrachtung der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten in Baden-Württemberg zu. Weiter sollten gute Modelle der Kooperation zwischen Kliniken oder Zentren für ambulantes Operieren mit niedergelassenen Ärzten identifiziert und deren Ausweitung in Regionen mit Unterversorgung vorangebracht werden.

„Alle Beteiligten sind sich der Bedeutung des Anliegens bewusst und haben ihre Mitarbeit an der Sicherstellung des Versorgungsauftrags zugesichert“, so Bauer und Mielich.

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