Mit einer Novelle des Landeshochschulgesetzes (LHG) will das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg Bildung und Weiterbildung, Spitzenforschung sowie Gründung aus den Hochschulen heraus und damit auch den Transfer stärken. Die Änderungen im Gesetz sollen zu mehr Flexibilität beim Zugang für Studierende zu den Hochschulen führen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen sowie die Start-up-Szene stärken, Spitzenberufungen und institutionenübergreifende Zusammenarbeit erleichtern.