Hochschulen

Bilanz Zulagen - Vergabe von Leistungsbezügen an Hochschulen

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst wird sich künftig die Vergaben von Leistungsbezügen an Hochschulen im Einzelnen anzeigen lassen. Das kündigte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Freitag (6. März) in Stuttgart an. Dies sei keine einfache Entscheidung gewesen, immerhin werde damit die Praxis der vergangenen 15 Jahre korrigiert.

Hintergrund der Entscheidung ist eine erste Bilanz des im vergangenen September neu geschaffenen „Referats für Besoldungsrecht, Leistungsbezogene Vergütung, Nebentätigkeitsrecht - Beratung, Compliance und Aufsicht“: Bei einer aktuell durchgeführten Stichprobe an 12 Hochschulen wurden Vergabeentscheidungen aus den Jahren 2005 bis 2011 überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die rechtssichere Vergabe von Leistungsbezügen in den Anfangsjahren des Übergangs in die neue Besoldungsstruktur nicht verlässlich in jedem Einzelfall gelungen ist.

Theresia Bauer: „Dank unserer neuen Personalkapazitäten sind wir nun in der Lage, tiefergehend als bisher zu prüfen und Sachverhalte zu recherchieren.“ Dabei seien auch viele Zusammenhänge klarer geworden. Die Besoldungsreform 2002–2005 habe in den Duktus der Zeit gepasst. Es sei um mehr Wettbewerb, um Unterschiedlichkeit und um individuelle Leistungsmessung gegangen. Dies sei ein echter Systembruch gewesen: Die Grundgehälter der Professoren wurden abgesenkt. Wer dasselbe verdienen wollte wie zuvor, musste plötzlich nachweisbare und messbare Zusatzleistungen erbringen. Freiheit und Wettbewerb stärken, staatliche Kontrolle und Detailsteuerung reduzieren - das sei damals die Devise gewesen.

Bauer: „Die Konflikte an den Hochschulen waren enorm. Grundsätzlich war der Systemwechsel ein Gewinn für die Wissenschaft. Man hat den Rektoraten aber auch eine komplexe Verantwortung übertragen und sie dann mit den Konflikten allein gelassen. Mit dem Blick von heute würde ich sagen, hätte eine engere Begleitung geholfen. So hätte man vermeiden können, dass sich Fehler bei der Vergabe einschleichen, ohne dass es jemand mitbekommt.“

Diese Kontrolle habe man damals im Geist des Rückbaus staatlicher Steuerung und der Entfaltung wettbewerblicher Potenziale an den Hochschulen bewusst nicht eingezogen.

Künftig werde das MWK sich die einzelnen Vergaben nun anzeigen lassen und die formale Rechtmäßigkeit überprüfen.

„Einführung leistungsorientierter Vergütung war richtige Entscheidung“

„Die Einführung der leistungsorientierten Vergütung war dennoch ein wichtiger Impuls für das deutsche Wissenschaftssystem. Es ist nun die Aufgabe des Wissenschaftsministeriums, das richtige Maß an Begleitung und Kontrolle zu finden, sodass die Vergabe von Leistungsbezügen durch die Rektorate entlang der rechtlichen Vorgaben verläuft, ohne die Freiheit der Hochschulen zu beschneiden.“

Fälle werden kontinuierlich aufgearbeitet

Bei der Stichprobe des zuständigen neuen Referats an 12 Hochschulen haben sich insbesondere folgende Fehlertypen bei der Vergabe von Leistungsbezügen im Zusammenhang mit dem Wechsel von Professorinnen und Professoren von der C- in die W-Besoldung gezeigt:

  • Gewährung von besonderen Leistungsbezügen ohne individuelle Leistungsbeurteilung
  • Gewährung von Bleibeleistungsbezügen ohne nachgewiesene Bleibeverhandlungen
  • Gewährung von verschiedenen Leistungsbezügen für identische Leistung
  • Gewährung von besonderen Leistungsbezügen vor dem Wechsel in die W-Besoldung
  • Gewährung von Leistungsbezügen mit unrichtiger Deklaration gegenüber LBV

Insgesamt wurden 12 Hochschulen abgefragt. In neun dieser Hochschulen lagen im abgefragten Zeitraum Wechselfälle von der C- in die W-Besoldung vor, bei denen es nach gegenwärtigem Stand an 6 Hochschulen zu Fehlern kam. Von 94 Fällen sind nach derzeitigem Stand rund ein Drittel fehlerhaft. Die einzelnen Sachverhalte werden nun, wie bislang auch, gemeinsam mit den Hochschulen weiter geprüft und Einzelfall für Einzelfall aufgearbeitet.

Dies entspricht der Verfahrensweise bei allen bislang vorliegenden Fällen.

HTWG Konstanz nahezu vollständig aufgearbeitet

Die HTWG Konstanz stellt aufgrund der hohen Zahl fehlerhaft vergebener Leistungsbezüge und Zulagen einen Sonderfall dar, der im MWK bereits seit Februar 2017 in Beabeitung ist. Letztlich waren dort 91 rechtswidrig vergebene Forschungszulagen aufzuarbeiten. In allen Fällen wurden inzwischen Rücknahmeprüfungen durchgeführt. Dabei wurde lediglich in zwei Fällen aus Vertrauensschutzgesichtspunkten keine Rücknahme vorgenommen. In 89 Fällen nahm die Hochschule die Bewilligungsbescheide hingegen ganz oder teilweise zurück.

Auch in den anderen Fallkonstellationen an der HTWG Konstanz wurden die Fallbearbeitungen nahezu abgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Komplexe:

  • Fehlerhaft vergebene Leistungsbezüge
  • Fehlerhafte Ausgleichsleistungsbezüge für Funktionsträger oder Wechselfälle von der C- in die W-Besoldung
  • Berufungsleistungsbezüge an Professorinnen und Professoren im Angestelltenverhältnis

Forschungszulagenthematik an HAW weitestgehend abgeschlossen

Die vom Rechnungshof im Jahr 2018 beanstandeten 350 Fälle der Vergabe von Forschungszulagen im Bereich der HAW  mit einem Gesamtvergabevolumen von 1,7 Mio. € stehen kurz vor dem vollständigen Abschluss. 75 % der Fälle (Volumen 1,37 Mio. €) konnten vollständig geheilt werden, rund 280.000 € wurden von Hochschulen zurückgefordert, rund 40.000 € aus Vertrauenschutzgründen belassen und an zwei Standorten sind Rücknahmeprüfungen im Umfang von rund 20.000 € noch nicht abgeschlossen.

Weitere Begleitung und Prüfungen durch das MWK

Auf die bekannt gewordenen Fälle fehlerhafter Vergabeentscheidungen hat das Wissenschaftsministerium mit zahlreichen Maßnahmen reagiert: Die Rechtmäßigkeit der Vergaberichtlinien der Hochschulen wird seit 2018 vom Ministerium vorab geprüft, es wurden Handreichungen zur Vergabe von Forschungs- und Lehrzulagen (incl. Projektblättern und Checkliste), zum Umgang mit fehlerhaften Vergabeentscheidungen sowie zur Erstellung von Vergaberichtlinien und zur Vergabe von Leistungsbezügen zur Verfügung gestellt. An den Hochschulen werden themenspezifische Workshops durchgeführt.

Das Wissenschaftsministerium werde diese Aktivitäten zur Sicherstellung einer rechtskonformen Vergabe von Leistungsbezügen fortsetzen und weiterentwickeln, aber auch weiterhin Stichproben an den Hochschulen durchführen, erklärte Bauer. Über die Ergebnisse sowie weitere Verfahrensschritte in der Bearbeitung aufgetretener Fälle von nicht rechtskonform vergebenen Zulagen werde das Ministerium die Öffentlichkeit stets informieren.

Darüber hinaus ist aus Sicht der Wissenschaftsministerin erforderlich, die juristische Expertise der Hochschulen zu stärken. „Wenn Verantwortung übertragen wird, dann gehört dazu auch die Befähigung und die personelle Ausstattung, um diese Verantwortung adäquat wahrnehmen zu können“, sagt Bauer. Die Voraussetzungen dazu sollen im Rahmen der neuen Hochschulfinanzierungsvereinbarung ab dem Jahr 2021 geschaffen werden.

Hintergrund zur Besoldungsreform:

Die Professorenbesoldung wurde im Jahr 2001 von der damaligen Forschungsministerin Edelgar Bulmahn angestoßen. 2005 wurde sie in Baden-Württemberg unter Wissenschaftsminister Peter Frankenberg in Landesrecht überführt.

Die Grundgehälter wurden in den Besoldungsordnungen W im Vergleich zur früheren Bundesbesoldungsordnung C deutlich abgesenkt und altersunabhängig. Sie können aber seither in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 um so genannte Leistungsbezüge erhöht werden.

Möglich sind Leistungsbezüge

  • aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen;
  • für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Weiterbildung, Kunst und Nachwuchsförderung;
  • für die Übernahme von Funktionen in der akademischen Selbstverwaltung (z. B. Dekan, Prorektor usw.)

Der Wechsel in die W-Besoldung war für Professorinnen und Professoren freiwillig. Neue Professorinnen und Professoren steigen hingegen grundsätzlich direkt in der W-Besoldung ein, sodass das alte System der C-Besoldung allmählich ausläuft.

Derzeit gibt es rund 7500 Professoren in Baden-Württemberg. Davon befinden sich inzwischen grob 5.200 in der W-Besoldung.