Hochschulen und Forschung

Bund und Land einigen sich auf weitere Schritte zur Vollendung der Fusion am KIT

KIT

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, und Baden-Württembergs Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Theresia Bauer, haben sich auf weitere Schritte zur Vollendung der bundesweit einzigartigen Fusion am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) geeinigt. Eine renommierte Universität und ein Großforschungszentrum festigen und vertiefen so ihre bereits im Jahr 2009 erfolgte Fusion.

Um das volle Potenzial in Forschung, Lehre und Innovation auszuschöpfen, werden administrative Hürden abgebaut und mehr Flexibilität in der Mittelverwendung ermöglicht. Es galt, – insbesondere im Bereich Personal und Haushalt – ganz neue Rechtskonstruktionen zu entwickeln, die sowohl den Anforderungen einer Universität als auch einer Großforschungseinrichtung Rechnung tragen. Zum rechtlichen und finanziellen Rahmen der Fusion haben Land und Bund eine Verwaltungsvereinbarung abgestimmt, die jetzt unterzeichnet wurde. Die Umsetzung erfolgt im Wege einer KIT-Gesetz-Novelle und der Änderung weiterer Rechtsvorschriften mit dem sogenannten „2. KIT-Weiterentwicklungsgesetz“, das am Mittwoch im Landtag verabschiedet wurde.

Hierzu erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek: „Jetzt wächst zusammen, was zusammen gehört. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg den nächsten großen Entwicklungsschritt beim KIT gehen. Durch die Vollendung der Fusion von Universität und Großforschungseinrichtung am Standort KIT stärken wir den Wissenschaftsstandort Deutschland insgesamt und erhöhen seine internationale Anziehungskraft. Als Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft kann das KIT künftig Forschung, Lehre und Innovation noch stärker aus einem Guss bieten. Großforschung und universitäre Forschung am KIT wachsen eng zusammen. Ich bin überzeugt, dass wir vom KIT in Zukunft große Innovationen und starke Impulse für den Wissens- und Technologietransfer erwarten können. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, die dafür notwendigen, bundesweit einmaligen Rahmenbedingungen für Forschung, Lehre und Innovation zu schaffen. Das KIT geht von unnötigen administrativen Grenzziehungen befreit in eine gesicherte Zukunft. Aufgrund der vereinbarten Paktsteigerungen unterstützt der Bund das KIT als Helmholtz-Einrichtung in diesem Jahr mit 322 Millionen Euro.“

Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer sagte: „Bereits heute ist das KIT eine besondere Einrichtung. Künftig arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im KIT bei der Erfüllung der universitären und der Großforschungsaufgaben nicht mehr in getrennten Bereichen und haben einen einheitlichen Rechtsrahmen. Dies unterstreicht die Einzigartigkeit des KIT und schafft noch bessere Grundlagen für Forschung, Lehre und Innovation. Die Rahmenbedingungen und die Umgebung, die es in dieser Form so nur am KIT gibt, werden eine Magnetwirkung entfalten und national wie international exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wie auch Studierende nach Karlsruhe ziehen. Das KIT wird auch künftig Aufgaben einer Universität und eines Großforschungszentrums haben. Die Kombination von freier Grundlagenforschung und strategischer Helmholtz-Forschung in einer Einrichtung gehört zur DNA des KIT. Gerade der Aufbau dieser unmittelbaren Kombination ist der Stoff, aus dem die besondere Attraktivität des KIT besteht: Sie schafft eine Anziehungskraft und Magnetwirkung, mit der Spitzenköpfe gewonnen werden können. Ziel ist es, durch stärkere Einheit Synergien zu erzeugen, die dann zu einer noch höheren wissenschaftlichen Qualität führen. Studierende haben die Möglichkeit, unmittelbar auch im Gebiet der Großforschung und an Großgeräten ausgebildet zu werden - und Impulse für die Großforschung zu setzen.“

Prof. Holger Hanselka, Präsident des KIT, ergänzt: „Heute ist ein großartiger Tag für uns. Denn künftig werden sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des KIT an Universitäts- und Großforschungsaufgaben gleichermaßen beteiligen können und wir werden einen Personalkörper haben – das ist einzigartig in Deutschland. Diese wichtigen Weichenstellungen bedeuten für das KIT mehr Flexibilität und Agilität. Ich bin überzeugt: Dies wird das KIT als Exzellenzuniversität im Wettbewerb der Forschungseinrichtungen weiter stärken und auch international dem Wissenschaftsstandort Deutschland Vorteile bringen. Für den Mut und die Unterstützung, gemeinsam mit uns diesen Schritt zu gehen, danke ich der Politik in Bund und Land außerordentlich.“

Hintergrund

Mit der Reform und der weiteren Verschränkung der Aufgaben des KIT sollen die Rahmenbedingungen des KIT für die Wahrnehmung seiner Aufgaben gestärkt werden. Das KIT soll in einer Institution mit gemeinsamen Strukturen, einem einheitlichen Rechtsrahmen und auch künftig unter einheitlicher Führung außeruniversitäre und universitäre Spitzenforschung mit exzellenter akademischer Ausbildung verbinden und Kristallisationspunkt für umfassende Innovationen sein. Ziel ist die weitere Verschränkung von Forschung, Lehre und Innovation – von der Grundlagenforschung bis zur anwendungsorientierten Forschung auf hohem Niveau und mit korrespondierender Lehre.

Sichtbaren Ausdruck findet dies in Verwaltungsvereinbarung und Gesetz unter anderem in der Aufhebung der bisher verselbständigten Bereiche „Universitätsbereich“ und „Großforschungsbereich“ sowie der Auflösung der entsprechenden Sondervermögen und der Schaffung einer völlig neuen, einheitlichen Personalkategorie. Die Aufgaben des wissenschaftlichen Personals werden zusammengeführt. Für das wissenschaftliche Leitungspersonal wird ein neues Statusamt eingerichtet. Dienstaufgaben können sowohl universitäre wie auch Großforschungsaufgaben sein. Damit ist es möglich, den einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Aufgaben sehr flexibel zuzuweisen.

Nachdem laut Verwaltungsvereinbarung die Bundesmittel für die Großforschungsaufgabe dem KIT künftig über das Land zur Verfügung gestellt werden, enthält der Gesetzentwurf Instrumente, die das Wissenschaftsministerium benötigt, um die Vorgaben des Bundes bezüglich der Großforschungsmittel an das KIT sicherzustellen.

Das KIT

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist eine der größten deutschen Wissenschaftseinrichtungen. Das Institut wurde am 1. Oktober 2009 als Zusammenschluss der Universität Karlsruhe und der Forschungszentrum Karlsruhe GmbH gegründet. Es ist sowohl Universität als auch Großforschungseinrichtung in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. (HGF).

Damit ist das KIT die bundesweit erste und in dieser weitgehenden Form nach wie vor auch einzige Einrichtung, die in Form der Fusion zweier Einrichtungen unterschiedlichen Typus die bisherige Unterteilung der deutschen Wissenschafts- und Forschungslandschaft in universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen aufbricht. Somit besitzt die Fusion des KIT eine starke überregionale Bedeutung für unsere Wissenschafts- und Forschungspolitik.

Der Universitätsbereich wird institutionell vollständig vom Land Baden-Württemberg finanziert. Der Großforschungsbereich wird institutionell in dem für die HGF-Zentren üblichen Finanzierungsschlüssel von Bund und Sitzland im Verhältnis 90:10 finanziert.

Als „Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft“ schafft und vermittelt das KIT Wissen für Gesellschaft und Umwelt. Ziel ist es, zu den globalen Herausforderungen maßgebliche Beiträge in den Feldern Energie, Mobilität und Information zu leisten. Dazu arbeiten rund 9.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einer breiten disziplinären Basis in Natur-, Ingenieur-, Wirtschafts- sowie Geistes- und Sozialwissenschaften zusammen. Seine knapp 23.500 Studierenden bereitet das KIT durch ein forschungsorientiertes universitäres Studium auf verantwortungsvolle Aufgaben in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vor.

Das KIT wurde 2019 im Zuge der Exzellenzstrategie als eine Exzellenzuniversität ausgezeichnet.

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