Hochschulen

Frauenanzahl in Hochschulleitungen in letzten 10 Jahren nahezu verdoppelt

Im Zeitraum von 2008 bis 2018 hat sich der Frauenanteil in den Hochschulleitungen in Baden-Württemberg stetig erhöht. Besonders stark stieg er unter den Rektoratsmitgliedern der Universitäten. Er steigerte sich von 17,5 Prozent auf 32,6 Prozent, absolut von sieben auf 14 Frauen. Deutlich angestiegen ist der Frauenanteil auch bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaft von 14,0 Prozent auf 23,4 Prozent, in Zahlen von 12 auf 22.

„Wir sind in unserem Bemühen um mehr Frauen in Führungspositionen erfolgreich, die Zahlen steigen kontinuierlich, wenngleich nicht überall so schnell, wie wir es uns wünschen. Der Weg ist noch lang“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Freitag (8. März) in Stuttgart. „Wir brauchen den Scharfsinn, die Kreativität und die Tatkraft aller klugen Köpfe im Land. Deshalb können wir es uns nicht leisten, dass der Frauenanteil mit jedem Schritt auf der wissenschaftlichen Karriereleiter abnimmt, obwohl heute rund die Hälfte der Studierenden weiblich ist.“
Strukturelle Grundlagen für Chancengleichheit verbessern und Frauen in der Wissenschaft individuell fördern - so lautet die Strategie des Landes, um Frauen in der Wissenschaft gute berufliche Perspektiven zu eröffnen. Dafür stellt das MWK jährlich insgesamt rund 4 Millionen Euro bereit.

Mit dem Margarete-von-Wrangell-Habilitationsprogramm unterstützt das Wissenschaftsministerium beispielsweise herausragende Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur. Es ermöglicht eine mittelfristige Beschäftigung von Wissenschaftlerinnen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen im Land. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.

Am stärksten stiegen die Frauenanteile in den Hochschulräten in Baden-Württemberg. Im Vergleichszeitraum zwischen 2008 und 2018 steigerte sich die Beteiligung von Frauen in Hochschulräten an den Universitäten von 22,5 Prozent (2008) auf 48,1 Prozent (2018). Hier hatte das Wissenschaftsministerium bereits 2014 eine gesetzliche Mindestquote von 40 Prozent eingeführt.

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