Medizin

Gemeinsame Position des Sozialministeriums und Wissenschaftsministeriums: Diskussion um Schwangerschaftsabbruch

Bundesweit, auch in Baden-Württemberg, zeichnet sich ein evidentes Problem ab: Es gibt immer weniger Arztpraxen und Kliniken, an die sich hilfesuchende Frauen wenden können, die nach erfolgter Beratung einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen. 

„Um dieses Problem kümmern wir uns, denn das Land hat die Verantwortung, ein solches Angebot sicherzustellen. Wir wollen das Thema nicht tabuisieren. Wir prüfen sorgfältig, welche Möglichkeiten es für das Land gibt, um seinen gesetzlich verankerten Sicherstellungsauftrag zu erfüllen und Frauen in einer entsprechenden Konfliktsituation die notwendige medizinische Versorgung zukommen zu lassen“, sagten Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Sozial-Staatssekretärin Bärbl Mielich am Montag (13. Juli) in Stuttgart. 

Dazu hatten Sozial- und Wissenschaftsministerium bereits im Frühjahr ein gemeinsames Gespräch mit der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft BWKG, Landesärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und den Universitätskliniken vereinbart. Das Gespräch soll dazu dienen, die im Land vorhandenen Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch zu analysieren und insgesamt Optionen einer langfristigen Sicherstellung zu identifizieren. Das Gespräch musste Corona-bedingt verschoben werden und soll zeitnah stattfinden.

„Wir sind uns einig: Es geht dabei ausdrücklich nicht darum, auf einzelne Ärztinnen oder Ärzte Druck auszuüben oder deren individuelle Bereitschaft zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs zum Einstellungskriterium an einer Universitätsklinik zu machen“, sagte Staatssekretärin Mielich. 

„Unser Ziel ist es vielmehr, junge Ärztinnen und Ärzten frühzeitig, am besten schon während des Studiums, für das komplexe und ethisch anspruchsvolle Thema zu sensibilisieren. Und darüber mit den Medizinischen Fakultäten und auch mit den Universitätskliniken als Leuchttürmen der stationären Versorgung ins Gespräch zu kommen“, so Ministerin Bauer.

Es gelte einen klugen Weg zu finden in dem im Schwangerschaftskonfliktgesetz angelegten Spannungsverhältnis zwischen Sicherstellungsauftrag und Weigerungsrecht: So sind die Länder verpflichtet, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Andererseits darf niemand verpflichtet werden, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken – es sei denn es geht um Leben und Tod oder um die Abwendung einer schweren Gesundheitsschädigung. „Es handelt sich dabei um eine sehr komplexe, schwierige Fragestellung, zu der es keine einfachen Antworten gibt. Gleichwohl finden wir es richtig und nötig, diese Debatte in der Gesellschaft jetzt zu führen und unserem Sicherstellungsauftrag nachzukommen“, so Bauer und Mielich abschließend.

// //