Kunst und Kultur

Wissenschaftliches Volontariat in Museen neu geregelt

In einem intensiven Dialogprozess mit den Direktorinnen und Direktoren der staatlichen Museen hat das Wissenschaftsministerium eine neue Regelung des Volontariats in Museen erarbeitet. Im Vordergrund steht nun der Ausbildungscharakter, der mit einem Mustervertrag und einem Ausbildungsplan definiert ist. Die Änderungen gelten seit dem 1. Juni 2019.

„Ein Volontariat dient der Aus- und Fortbildung von Absolventinnen und Absolventen der museumsrelevanten Studiengänge. Die neue, gemeinsam mit den staatlichen Museen erarbeitete Regelung für das wissenschaftliche Volontariat an den staatlichen Museen des Landes unterstreicht dessen Ausbildungscharakter. Damit schaffen wir Rechtssicherheit und Transparenz“, betont Staatssekretärin Petra Olschowski am Montag (3. Juni) in Stuttgart. Die Regelung entspreche im Wesentlichen den Prinzipien, die im Leitfaden für das wissenschaftliche Volontariat am Museum, den der Deutsche Museumsbund im Jahr 2018 herausgegeben hat, aufgeführt sind.

Mit der Neuregelung sind Standards festgelegt, die die Qualität des Volontariats definieren und den wissenschaftlichen Nachwuchs im Museum optimal fördern. Ziel des wissenschaftlichen Volontariats ist es, Absolventinnen und Absolventen einschlägiger Studiengänge Fähigkeiten und praktische Kenntnisse für eine spätere Tätigkeit im Museum zu vermitteln. Das Volontariat ist für einen Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen und besteht aus praktischen und theoretischen Bestandteilen, die in einem Ausbildungsplan festgelegt sind. Während der Ausbildung erhalten Volontärinnen und Volontäre einen Einblick in die Aufgabenfelder des Museums, Sammeln, Bewahren, Forschen, Ausstellen und Vermitteln sowie einen Einblick in die Bereiche Management und Verwaltung. Zum Volontariat zugelassen sind Absolventinnen und Absolventen eines einschlägigen Master-Studiengangs.

Weitere Informationen:

www.museumsbund.de

 

 

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