Um die Qualität der Promotion in Baden-Württemberg zu sichern, hat das Land eine Reihe von Maßnahmen eingeführt. Diese werden die Transparenz und Qualität im Promotionsverfahren stärken, die Betreuung der Promovierenden verbessern und ihnen eine starke Stimme an den Hochschulen geben. Die Universitäten im Land haben sich darüber hinaus zur umfassenden Datenerhebung rund um die Promotion verpflichtet. Baden-Württemberg und seine Hochschulen gehen damit bei der Sicherung der hohen Güte der Promotionen weiter voran.
Besonders qualifizierte wissenschaftliche und künstlerische Nachwuchskräfte können im Rahmen der Landesgraduiertenförderung Unterstützung für ihr Promotionsvorhaben erhalten. In den promotionsberechtigen Hochschulen ist seit 2004 neben einer Individualförderung auch eine Förderung im Rahmen strukturierter Promotionskollegs möglich. Ziel ist eine noch intensivere und interdisziplinäre Doktorandenbetreuung. In Baden-Württemberg können seit 2009 exzellente Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei ihrer Promotion gefördert werden. In kooperativen Promotionskollegs wird hochschulartenübergreifende Forschung gemeinsam mit den Universitäten finanziell unterstützt. Dabei wirken auch Professorinnen und Professoren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit.
Eine außerordentlich erfolgreiche Form der institutionalisierten Förderung von Doktorandinnen und Doktoranden sind die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Graduiertenkollegs. Diese stehen jeweils unter einem übergreifenden Forschungsthema und können auch internationale Kooperationen mit einschließen. Graduiertenkollegs leisten einen wichtigen Beitrag zur Schwerpunkt- und Profilbildung der Universitäten. Die Kollegs werden in einem strengen Begutachtungsverfahren von der DFG ausgewählt. Zum Stand 13. April 2021 sind 39 von bundesweit 225 Graduiertenkollegs an baden-württembergischen Universitäten angesiedelt.