Die fünf Musikhochschulen in Baden-Württemberg genießen hohe Anerkennung für die Ausbildung musikalisch-künstlerischer Spitzenkräfte. Ebenso groß ist ihre Bedeutung für den gesamten Bereich der kulturellen Bildung. Um die Hochschulen vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen voranzubringen, hat das Ministerium im Jahr 2014 - bundesweit bislang einmalig - in fünf Symposien Themen zur Diskussion gestellt, die für eine qualitative Weiterentwicklung der Musikhochschulen von Bedeutung sind.
Zu diesen Themenfeldern gehörten u.a. die Anforderungen, die ein schwieriger gewordener Arbeitsmarkt Musik an die Studieninhalte stellt, die Bedeutung der pädagogischen Studiengänge an den Musikhochschulen sowie der Einbezug von Jazz, Pop und Weltmusik in eine zeitgemäße Lehre. Der Umgang mit der Internationalität und die Stärkung der überregionalen Sichtbarkeit waren weitere Punkte. Die engagierte und auf hohem Niveau geführte öffentliche Debatte wurde mit Experten der jeweiligen Fachbereiche der Hochschulen, mit Praktikern und Studierenden geführt. Die Fachkonferenzen haben viele wichtige Anregungen ergeben und Veränderungsbedarfe aufgezeigt.
Als Ergebnis des Prozesses hat sich das Ministerium mit den Musikhochschulen grundsätzlich darauf verständigt, dass hervorragende Qualität und ein vollständiges Angebot im Land weiterhin gewährleistet sein müssen. Hieraus resultiert der qualitative Erhalt aller Standorte, deren Profil jedoch in weitaus stärkerem Maß als bisher durch Arbeitsteilung und Schwerpunktbildung weiterentwickelt wird. Die gesellschaftliche Öffnung und Reduktion der Studierendenzahlen auf Basis des Niveaus von 1998 sind weitere Eckpfeiler der Übereinkunft.
Zur Stärkung der überregionalen Sichtbarkeit wurde im Nachgang in einem wettbewerblichen Verfahren folgende Landeszentren beschlossen:
- Hochschule für Musik Freiburg: Lehr- und Forschungszentrum Musik
- Hochschule für Musik Karlsruhe: Musikjournalismus und Musikinformatik
- Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim: Dirigieren
- Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart: campus gegenwart.
- Staatliche Hochschule für Musik Trossingen: Musik - Design - Performance
Finanziert werden die Maßnahmen aus dem Hochschulfinanzierungsvertrag 2020, der den Musikhochschulen einen jährlich dreiprozentigen Aufwuchs ihrer Mittel einräumt. In den kommenden 6 Jahren stehen dafür in Summe 28 Millionen Euro zur Verfügung. Davon fließen 11,5 Millionen Euro direkt in die Grundfinanzierung zur Ausfinanzierung des stellenbewirtschafteten Personals. Die weiteren 16,5 Millionen Euro stehen zweckgebunden ausschließlich für den Veränderungsprozess zur Verfügung und sind an Zielvereinbarungen oder den Aufbau der Landeszentren geknüpft.
Zusätzlich zu den Landesmitteln leisten auch die Musikhochschulen ihren Beitrag zum Weiterentwicklungsprozess. Sie stellen eigene Ressourcen dafür bereit. Die von deren Seite zu erbringenden finanziellen Beiträge werden im Wesentlichen durch Anpassungen der Personalstruktur erfolgen, sowohl bei den Professuren als auch im Mittelbau. Ziel ist in diesem Zusammenhang auch eine Erhöhung des Budgets für Lehrbeauftragte sowie Dauerbeschäftigungsverhältnisse.
Nachfolgend finden Sie Texte und Redebeiträge zu den fünf Symposien: