Für mehr Innovation und Kreativität bedarf es einer größtmöglichen Perspektivenvielfalt. Neben der paritätischen Beteiligung von Frauen und Männern in Wissenschaft, Forschung und Kunst setzt sich das Wissenschaftsministerium für gleiche Teilhabe im Bereich Diversity ein.
Charta der Vielfalt
Das Land ist seit 2012 Mitglied der „Charta der Vielfalt“. Mit dem Betritt soll ein Arbeitsumfeld geschaffen werden, das frei von Vorurteilen ist. Alle Beschäftigten der Landesverwaltung sollen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität Wertschätzung erfahren. Die Ergebnisse einer interministeriellen Arbeitsgruppe wurden in den Broschüren „Die Charta der Vielfalt und ihre Umsetzung in der Landesverwaltung Baden-Württemberg“ sowie „Land der Vielfalt - Land der Chancen. Die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung Baden-Württemberg“ festgehalten.
Aktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“
2015 wurde von der Landesregierung der Aktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ verabschiedet. Damit sollte ein Zeichen für die Gleichstellung von lesbisch, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren (kurz: LSBTTIQ) Menschen in Baden-Württemberg gesetzt werden.
Mit dem Aktionsplan fördert das Wissenschaftsministerium unter anderem ein breit angelegtes historisches Forschungsprojekt zur Aufarbeitung der Verfolgung von LSBTTIQ in der Zeit des Nationalsozialismus.
Forschung im Bereich Diversity
Das Wissenschaftsministerium fördert seit 2016 das dreiteilige Forschungsprojekt „LSBTTIQ in Baden und Württemberg – Lebenswelten, Repression und Verfolgung im Nationalsozialismus und in der Bundesrepublik Deutschland“, das an der Universität Stuttgart durchgeführt wird. Das nun abgeschlossene erste Forschungsmodul ist eine Kooperation mit dem Institut für Zeitgeschichte München-Berlin und der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Berlin und wurde von 2016 bis 2020 vom Land mit insgesamt 250.000 Euro gefördert.
Seit Oktober 2019 laufen die voraussichtlich dreijährigen Forschungsarbeiten im zweiten Forschungsmodul, das die staatlichen Repressionen und die Verfolgung nach § 175 (R)StGB zwischen 1918 und 1969 in den Blick nimmt. Das Land stellt hierfür Mittel bis zur Höhe von insgesamt 330.000 Euro bereit.
Neu ist das auf zwei Jahre angelegte Forschungsprojekt „‚Alleinstehende Frauen‘, ‚Freundinnen‘, ‚Frauenliebende Frauen‘ – Lesbische Lebenswelten im deutschen Südwesten (ca. 1920er bis 1960er Jahre) unter besonderer Berücksichtigung der Verfolgung in der Zeit des Nationalsozialismus“, das gemeinsam von den Universitäten Heidelberg und Freiburg durchgeführt wird. Das Land gibt hierfür Mittel bis zur Höhe von 350.000 Euro.