Vielfalt und Diversity

Für mehr Innovation und Kreativität bedarf es einer größtmöglichen Perspektivenvielfalt. Neben der paritätischen Beteiligung von Frauen und Männern setzt sich das Wissenschaftsministerium für gleiche Teilhabe im Bereich Diversity ein.

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Internationale Personen betrachten ein Kunstwerk

Vielfalt an Hochschulen

Mit der Einführung des § 4a LHG im Zuge des 4. Hochschulrechtsänderungsgesetzes (HRÄG) hat die Landesregierung die Rolle der Ansprechperson für Diskriminierung an Hochschulen deutlich gestärkt. Die Regelungen betonen die institutionelle Verantwortung der Hochschulen und verpflichten sie nicht nur dazu, eine vertrauensvolle Beratung anzubieten, sondern auch Verfahrensregelungen zum Schutz vor Diskriminierung zu etablieren.

An vielen baden-württembergischen Hochschulen gibt es darüber hinaus vielfältige Diversitätsstrukturen, die aktiv weiterentwickelt werden. Ziel ist es, eine vielfältige Lern- und Arbeitskultur zu schaffen, in der alle Personen ihre Fähigkeiten und Talente entfalten können, ohne durch Diskriminierung oder Vorurteile beeinträchtigt zu werden.

Aktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“

Der Aktionsplan Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg 2025 baut auf dem ersten Aktionsplan auf, der vor zehn Jahren ins Leben gerufen wurde, und markiert den Auftakt eines neuen Umsetzungszyklus. Damit setzt die Landesregierung ihr Engagement für die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender, intersexuellen und queeren (LSBTTIQ*) Menschen in Baden-Württemberg fort. Das Wissenschaftsministerium stärkt weiterhin die Sensibilisierung von Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Dabei sollen auch die Ansprechpersonen für Antidiskriminierung an den Hochschulen (§ 4a LHG) verstärkt für die Themen geschlechtliche und sexuelle Vielfalt sensibilisiert werden.

Charta der Vielfalt

Das Land ist seit 2012 Mitglied der „Charta der Vielfalt“. Mit dem Betritt soll ein Arbeitsumfeld geschaffen werden, das frei von Vorurteilen ist. Alle Beschäftigten der Landesverwaltung sollen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität Wertschätzung erfahren. Die Ergebnisse einer interministeriellen Arbeitsgruppe wurden in den Broschüren „Die Charta der Vielfalt und ihre Umsetzung in der Landesverwaltung Baden-Württemberg“ sowie „Land der Vielfalt - Land der Chancen. Die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung Baden-Württemberg“ festgehalten.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Broschüre „Die Charta der Vielfalt und ihre Umsetzung in der Landesverwaltung Baden-Württemberg“

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Broschüre „Land der Vielfalt – Land der Chancen. Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung Baden-Württemberg“