An baden-württembergischen Hochschulen gibt es Studiengänge mit und ohne Zulassungsbeschränkung.
Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge
In nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen ist in der Regel eine direkte Immatrikulation im Rahmen der Immatrikulationsfristen bei der Hochschule möglich.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge und Auswahlverfahren
Zulassungsbeschränkungen bestehen, wenn die Zahl der Bewerbungen für einen Studiengang an einer Hochschule die Zahl der Studienplätze übersteigt. Unter allen Bewerberinnen und Bewerbern mit Hochschulzugangsberechtigung wird dann ausgewählt. Für einige Fächer (s.u.) bestehen bundesweite Zulassungsbeschränkungen, für eine Reihe anderer Fächer gibt es hochschulspezifische Zulassungsbeschränkungen. Die baden-württembergischen Hochschulen wählen ihre Studierenden überwiegend in hochschuleigenen Auswahlverfahren nach der Eignung und Motivation für den gewünschten Studiengang und den angestrebten Beruf aus. Daher berücksichtigen die Hochschulen neben den ausgewiesenen Leistungen in der Hochschulzugangsberechtigung auch besondere Vorbildungen, Praktika, außerschulische Leistungen, Berufsausbildungen oder das Ergebnis von fachspezifischen Studierfähigkeitstests oder Auswahlgesprächen. Auswahlverfahren bieten die Chance einer gezielten Vorbereitung auf das Studium und eines frühen Kontaktes von Studieninteressierten und Hochschule und tragen so zur Vermeidung von Studienabbrüchen und Studiengangwechsel bei. Die Bewerbung um einen Studienplatz und Teilnahme am Auswahlverfahren ist in der Regel an die Hochschule zu richten. Bewerbungsfristen sind der 15. Januar für eine Bewerbung zum Sommersemester und der 15. Juli für eine Bewerbung zum Wintersemester. Auswahlverfahren finden eventuell auch schon zu einem früheren Zeitpunkt statt. Bewerbungsunterlagen, Zulassungsanträge und Informationen über die jeweiligen Auswahlverfahren im Einzelnen sind bei den Hochschulen und deren Onlineangebot erhältlich.
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin (nicht in Baden-Württemberg möglich) und Pharmazie ist wegen der bundesweiten Zulassungsbeschränkungen der Zulassungsantrag an die Stiftung für Hochschulzulassung zu richten. Es gelten die Bewerbungsfristen der Stiftung für Hochschulzulassung. Der Zulassungsantrag, Informationen zu den Bewerbungsfristen und Auswahlquoten im Einzelnen sind bei der Stiftung für Hochschulzulassung erhältlich, Informationen über das hochschuleigene Auswahlverfahren bei der jeweiligen Hochschule.
Verpflichtendes Orientierungsverfahren
Vor Beginn eines Studiums ist es wichtig, sich frühzeitig über die Inhalte und Anforderungen des gewünschten Studiengangs, seine Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungsfristen und die Modalitäten des Auswahlverfahrens zu informieren. Daher müssen Studienbewerber für ein Studium an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften ab dem Wintersemester 2011/2012 den Nachweis der Teilnahme an einem Orientierungsverfahren erbringen; für alle Lehramtsstudiengänge gibt es den Lehrerorientierungstest (CCT). Nähere Informationen zum Orientierungsverfahren sowie zur Studienberatung allgemein bieten die jeweiligen Hochschulen.
Hochschulzulassungsgesetz - HZG
Lehrorientierungstest Baden-Württemberg