Studienangebot
In Baden-Württemberg sind lehramtsbezogene Studiengänge an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg und an einigen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (in Kooperation mit Pädagogischen Hochschulen) eingerichtet.
Die Kampagne #lieberlehramt bietet einen Überblick über die einzelnen Hochschulen und das Studienangebot.
Die lehrerbildenden Hochschulen in Baden-Württemberg bieten ausschließlich Bachelor- und Masterstudiengänge an. Mit dem Bachelorabschluss wird ein erster Hochschulabschluss erworben. Der Masterabschluss (Master of Education) eröffnet den Zugang zum Vorbereitungsdienst/Referendariat.
- Der Studiengang Lehramt Gymnasium ist überwiegend nicht zulassungsbeschränkt, außer in einigen stark nachgefragten Fächern.
- Der Studiengang Höheres Lehramt an beruflichen Schulen ist in der Regel nicht zulassungsbeschränkt.
- Weil die Zahl der Bewerbungen regelmäßig die Zahl der verfügbaren Studienanfängerplätze überschreitet, sind die Lehramtsstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen (Lehramt Grundschule, Lehramt Sekundarstufe I, Lehramt Sonderpädagogik) durchgehend zulassungsbeschränkt. Die Anzahl der Studienanfängerplätze in den genannten Lehramtsstudiengängen wird unter Berücksichtigung der nach Einschätzung des Kultusministeriums künftig benötigten Lehrerinnen und Lehrer vom Wissenschaftsministerium in der Zulassungszahlenverordnung (ZZVO-PHen) festgesetzt.
- Die Pädagogischen Hochschulen nehmen regelmäßig über die in der ZZVO-PHen festgesetzten Plätze hinaus Studierende auf, und ermöglichen daher weit mehr jungen Menschen ein Lehramtsstudium.
Akademisches Jahr | Lehramtsstudierende | Anfängerplätze |
2013/2014 | 3.635 | 2.992 |
2014/2015 | 3.519 | 3.004 |
2015/2016 | 3.363 | 2.950 |
2016/2017 | 3.673 | 3.100 |
2017/2018 | 3.914 | 3.187 |
2018/2019 | 4.152 | 3.222 |
2019/2020 | 3.902 | 3.222 |
2020/2021 | 3.693 | 3.267 |
2021/2022 | 3.698 | 3.518 |
2022/2023 | 3.421 | 3.619 |
Zulassungsverfahren
Zulassungsbeschränkungen werden nur dann festgelegt, wenn mehr Bewerbungen erwartet werden als Studienplätze zur Verfügung stehen.
Für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge können sich Interessentinnen und Interessenten bis 15. Juli zum Wintersemester und bis 15. Januar zum Sommersemester an der gewünschten Hochschule bewerben. An einigen Universitäten ist eine Registrierung im Bewerbungsportal DoSV erforderlich.
Gehen mehr Bewerbungen ein als Studienplätze vorhanden sind, findet ein Auswahlverfahren statt. Nach Abzug der Vorabquoten für besonderen Belange (Härtefälle, Zweitstudium, Drittstaatsangehörige, Ortsbildung im öffentlichen Interesse) werden 10 Prozent der Studienplätze nach Wartezeit vergeben; es sind maximal sieben Semester Wartezeit anrechenbar.
90 Prozent der Studienplätze werden im Auswahlverfahren nach schulischen und schulnotenunabhängigen Eignungskriterien vergeben. Die Hochschulen legen die Auswahlkriterien und deren Gewichtung für den konkreten Studiengang. Zumeist zählen neben der Durchschnittsnote oder Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. dem Abitur) praktische Vorerfahrungen und sonstige außerschulische Leistungen wie einschlägige Berufsausbildungen, einschlägige Freiwilligendienste oder Ehrenämter. Durch sie können die Chancen auf Zulassung im konkreten Fach verbessert werden. Vereinzelt führen die Hochschulen Auswahlgespräche durch, wie im Studiengang Lehramt Biologie an der Universität Hohenheim.
Es gibt keinen im Vorhinein festgelegten NC an den Pädagogischen Hochschulen.
Die Pädagogischen Hochschulen führen in eigener Zuständigkeit Auswahlverfahren durch. Dabei werden sowohl die Durchschnittsnote der Abiturprüfung als auch pädagogisch relevante praktische Tätigkeiten (die nicht im Rahmen des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung durchgeführt wurden), aber auch ehrenamtliches Engagement berücksichtigt und mit einer Punktzahl bewertet.
Die Gesamtpunktzahl der Bewerberin/des Bewerbers, der als letzter einen Studienplatz erhält, ergibt dann den sog. Grenzwert. Gemeinhin wird das auch als Numerus Clausus (NC) bezeichnet, bezieht sich aber nicht auf die Abiturnote allein.
Der Grenzwert (oder gar eine feste Abiturnote) wird also nicht im Vorhinein von den Hochschulen festgesetzt, sondern er errechnet sich nach Abschluss des Vergabeverfahrens und variiert – je nach Bewerberlage - von Semester zu Semester, von Studiengang zu Studiengang und zwischen den einzelnen Pädagogischen Hochschulen.
Die Grenzwerte sind jedes Semester an den einzelnen Pädagogischen Hochschulen unterschiedlich hoch: sie ergeben sich aus der jeweiligen Kohorte der Bewerberinnen/Bewerber: je besser die Bewerberinnen/ Bewerber in der Kohorte sind, desto höher wird der Grenzwert ausfallen und umgekehrt.
Die Projekte der Landesstrategie geben jungen Menschen ein wertschätzendes Feedback. Ein wichtiges Anliegen der Strategie ist es, junge Menschen zu ermutigen, Chancen wahrzunehmen und zu nutzen oder Studieninteressen und -möglichkeiten für sich neu zu entdecken.
Studienverlauf
Laut einer wissenschaftlichen Studie, die im Juli 2023 vorgestellt wurde, liegen die Erfolgsquoten in den Lehramtsstudiengängen Grundschule und Sekundarstufe I im Mittel in den Bachelorstudiengängen bei rund 80 Prozent und in den Masterstudiengängen bei rund 92 Prozent.
Im Vergleich zu anderen Studiengängen ist das eine sehr gute Quote.
Ein gewisses Maß an Schwund ist in jedem Studiengang normal. Gerade in den ersten Semestern können Hochschul-/Studiengangwechsel sinnvoll sein, wenn Studierende feststellen, dass der gewählte Studiengang nicht zu ihren Neigungen passt. Hohe Übergangsquote vom Bachelor in den Master im Lehramt Grundschule von 99 Prozent und im Lehramt Sekundarstufe I 95 Prozent bestätigen aber, dass, wer sich einmal auf den Weg gemacht hat, Lehrerin oder Lehrer zu werden, das Studium zumeist konsequent und erfolgreich abschließt. Es handelt sich um ein beliebtes Studium, das viele Studierende sehr bewusst und motiviert auswählen.
Um Lehrerin oder Lehrer zu werden, ist der lehramtsbezogen Masterstudiengang (Master of Education) der nächste Schritt. Nach unseren Daten liegt die Übergangsquote vom lehramtsbezogenen Bachelor in den Master of Education bei über 95 Prozent.
Der Bachelorabschluss ist ein erster Hochschulabschluss. Für diejenigen, die sich nach dem Bachelorabschluss für einen anderen Masterstudiengang entscheiden, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der Studienberatung der Wunschhochschule. Für diejenigen, die mit dem Bachelorabschluss eine Berufstätigkeit anstreben, empfehlen wir eine Beratung durch die Agentur für Arbeit.
Die neuen Studiengänge richten sich an Absolventinnen und Absolventen einschlägiger Fachbachelorstudiengänge ohne lehramtsbezogene Elemente, die sich für das Lehramt interessieren.
Die neuen Studiengänge, deren Start als Modellprojekt zum Wintersemester 2024/2025 geplant ist, werden eingerichtet in den Mangelfächern Informatik oder Physik an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe (Lehramt Sekundarstufe I) und an der Universität Freiburg (Lehramt Gymnasium) sowie an der Universität Stuttgart in den beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik oder Informationstechnik (Höheres Lehramt an beruflichen Schulen). Das zweite Fach ist jeweils Mathematik.
Avisiert sind Modellprojekte mit jeweils 20 Anfängerplätzen pro Studienjahr an den oben genannten Hochschulen (insgesamt 60).
Um Lehrerin oder Lehrer zu werden, ist der Vorbereitungsdienst der nächste Schritt.
Wer über eine Karriere in der Wissenschaft nachdenkt, sollte sich bereits im Masterstudium an der Wunschhochschule informieren, beispielsweise über Möglichkeiten zur Promotion.
Wer mit dem Master of Education eine Berufstätigkeit außerhalb des Schuldienstes anstrebt, sollte die Beratungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit nutzen.
Diese Möglichkeit besteht in Baden-Württemberg im Lehramt Gymnasium aktuell für die Fächer Informatik und Physik.
Daneben gibt es beim Höheren Lehramt für berufliche Schulen die Möglichkeit, beispielsweise nach einem ingenieurwissenschaftlichen Bachelor den Masterstudiengang Technikpädagogik zu beginnen.