Provenienzforschung als Grundlage von Restitutionen

Aufarbeitung und Rückgabe von NS-Raubgut

Baden-Württemberg bekennt sich zu seiner historischen Verantwortung und arbeitet mit Nachdruck darauf hin, NS-Raubgut aufzuspüren, um es an die Verfolgten oder an deren Nachfahren zurückzugeben.

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ARTIS-Uli Deck// 13.04.2022 Badisches Landesmuseum und  Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, gemeinsamer  Präsentationstermin & Pressegespräch zur Sammlung Dr. Ernst Gallinek.

In der Zeit des Nationalsozialismus sind Kulturgüter jüdischer Bürgerinnen und Bürgern systematisch beschlagnahmt worden. In vielen anderen Fällen sahen sich die Besitzerinnen und Besitzer gezwungen, ihre Kunstwerke zu verkaufen – oft deutlich unter Marktwert. Auch heute noch befinden sich solche Kulturgüter in öffentlichen Sammlungen. 

Das Land bemüht sich nach Kräften, die Washingtoner Erklärung zur Identifikation und Rückgabe von NS-Raubgut umzusetzen. An mehreren Landesmuseen sind Dauerstellen für die Provenienzforschung eingerichtet worden. Diese Expertinnen und Experten überprüfen die Museumsbestände proaktiv auf mögliches NS-Raubgut und bearbeiten Restitutionsanträge. Wird NS-Raubgut identifiziert, versuchen sie, die Herkunft aufzuklären und die Kulturgüter zu restituieren. In einigen Fällen gelang es, die Objekte von den ehemaligen Besitzerinnen und Besitzer bzw. deren Nachfahren zurückzukaufen. Somit konnten die Kunstwerke in dem jeweiligen Landesmuseum verbleiben.

„Wir setzen die konsequente wissenschaftliche Aufarbeitung der Provenienz unserer musealen und wissenschaftlichen Sammlungen fort und legen diese transparent offen. Schwerpunkte sind dabei die Provenienzforschung bezogen auf NS-Raubgut und auf in kolonialem Unrechtskontext erworbene Objekte. Daraus können Rückgaben einschlägiger Objekte folgen.“
Koalitionsvereinbarung Baden-Württemberg

Zur Klärung strittiger Verfahren kann seit dem 1. Dezember 2025 die von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtete Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut angerufen werden. Die Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt die bisherige Beratende Kommission.

Bereits erfolgte Restitutionen und Rückkäufe

In Baden-Württemberg kam es bereits zu einer Vielzahl – teilweise auch überregional beachteter – Rückgaben von NS-Raubgut. Die Sammlung Gallinek konnte beispielsweise zurückgekauft werden.

Sammlung Gallinek

Im Jahr 2020 wurde die Sammlung Gallinek aus dem Bestand des Badischen Landesmuseums restituiert. Die Sammlung des 1865 in Breslau geborenen und 1940 in Baden-Baden verstorbenen jüdischen Kunst­sammlers Dr. Ernst Gallinek besteht aus 466 historischen Porzellanobjekten, Portraitminiaturen und Tapisserien.

Bereits 2008 wurde die Sammlung als NS-Raubgut identifiziert und in die Datenbank „Lost Art“ eingestellt. Nach Klärung der Erbsituation gelang es Baden-Württemberg mit Unterstützung der Kulturstiftung der Länder, die Sammlung 2021 zurückzukaufen.

Ausgleichszahlung für das Gemälde „Pferdestall"

Das Gemälde Pferdestall von Franz Krüger


Das Gemälde „Pferdestall“ von Franz Krüger stammt aus dem späten 19. Jahrhundert. Während des NS-Regimes musste das Kunstwerk von den Eigentümern veräußert werden, um die gegenüber jüdischen Bürgern erhobenen diskriminierenden Steuerabgaben begleichen zu können. 1972 gelangte das Kunstwerk in den Besitz der Kunsthalle Karlsruhe.

Durch ausführliche Provenienzforschung der Kunsthalle Karlsruhe und des „Holocaust Claims Processing Office“ (HCPO) in New York konnte die Herkunft des Gemäldes geklärt und Nachfahren ausfindig gemacht werden. Dank der Initiative des Kunst-Ministeriums wurde eine Ausgleichszahlung in Höhe des aktuellen Marktwertes mit den Erben der Familie Sommerguth vereinbart, in deren Besitz sich das Gemälde bis 1939 befand.

Rückgabe des Triptychons „Der verlorene Sohn“

Das Triptychon „Der verlorene Sohn“ von Max Slevogt befand sich von 1911 bis 1938 in der Sammlung von Eduard Fuchs. Eduard Fuchs musste bereits im März 1933 aufgrund seiner Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei vor den Nationalsozialisten nach Paris flüchten. Das Triptychon wurde 1938 in einer Kunstauktion unter Wert versteigert und gelangte 1956 in Folge eines Vermächtnisses in die Staatsgalerie.

Dank der Provenienzforschung der Staatsgalerie Stuttgart konnte die Herkunft des Triptychons geklärt und Erben von Eduard Fuchs ausfindig gemacht werden. Das Gemälde wurde 2024 an die Erben zurückgegeben. Im Mai 2025 fand zur Erinnerung an Eduard Fuchs eine Veranstaltung der Staatsgalerie statt.

Provenienzforschung in Baden-Württemberg 

Die Klärung von Herkunft und Geschichte eines Kulturguts, die so genannte Provenienz, ist eine bedeutende Voraussetzung für die Rückgabe von NS-Raubgut. Bei der Provenienzforschung handelt es sich um eine komplexe, personalintensive und langfristige Aufgabe. Nicht immer wurden NS-verfolgungsbedingte Entziehungen dokumentiert, auch sind im Zweiten Weltkrieg viele Dokumente verloren gegangen oder vernichtet worden.

An der Staatsgalerie Stuttgart, der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe, dem Badischen Landesmuseum in Karlsruhe sowie am Landesmuseum Württemberg sowie am Linden-Museum in Stuttgart sind deshalb Dauerstellen für die Provenienzforschung eingerichtet worden. Durch diese Forschungsarbeit konnten bereits eine Vielzahl von Provenienzen abschließend geklärt und zur Grundlage für sachgerechte Rückgabeentscheidungen gemacht werden.

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