Stipendienprogramm zur Förderung künstlerischer Praxis im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Corona-Stipendien in Höhe von 5,5 Millionen Euro in der zweiten Runde an Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg vergeben
Bis Mitte Oktober 2021 konnten sich freischaffende, professionell tätige Künstlerinnen und Künstler jeden Alters um ein Stipendium beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Die Stipendien sind mit einer einmaligen Förderung von je 3.500 Euro dotiert und richten sich an alle, die mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg leben, einer freien künstlerischen Tätigkeit nachgehen und ein konkretes Kunstprojekt umsetzen wollen.
Um ihnen einen besseren Start in der Kulturbranche zu ermöglichen, werden auch Absolventinnen und Absolventen von künstlerischen Fächern an staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien gefördert, die 2019, 2020 oder 2021 ihren Abschluss gemacht haben und so besonders von den Einschränkungen durch die Pandemie betroffen sind.
Dem Ministerium lagen zum Bewerbungsschluss rund 1650 Anträge innerhalb der zweiten Vergaberunde vor, die sorgfältig auf die Voraussetzungen geprüft wurden. Die Stipendien wurden in den Bereichen Bildende Kunst, Musik/Komposition, Darstellende Kunst, Literatur, Medienkunst, Kleinkunst sowie übergreifenden Kunst-Projekte vergeben.
Im Juni 2021 konnten bereits mit der ersten Stipendienvergabe künstlerische Vorhaben in Höhe von rund 7 Millionen Euro im ganzen Land auf den Weg gebracht werden. Mit der aktuellen, zweiten Runde werden Stipendien in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro vergeben.
Weitere Informationen zum Verfahren entnehmen Sie den nachstehenden FAQs. Diese werden regelmäßig aktualisiert.
Häufig gestellte Fragen
Bitte lesen Sie sich die Richtlinie zum Projektstipendium sorgfältig durch. Die nachfolgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen bieten Ihnen ebenfalls eine Orientierung. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich an das
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst:
0049 (0)711 279 3084
Telefonsprechzeiten: Montag bis Donnerstag jeweils von 15 bis 17 Uhr
Bitte nutzen Sie stipendien@mwk.bwl.de nur für allgemeine Anfragen und nicht zur Übersendung von amtlichen Unterlagen (z.B. Personalausweis).
Alle Anträge werden auf Vollständigkeit, Gültigkeit, Erfüllung der Antragsvoraussetzungen sowie künstlerische Qualität und Nachvollziehbarkeit der eingereichten Stipendienprojekte geprüft.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst wird bei der Prüfung der eingereichten Anträge von der Evaluationsagentur Baden-Württemberg (evalag), dem Kompetenzzentrum für Qualitätssicherung und Organisationsentwicklung im Hochschul- und Wissenschaftsbereich sowie im Bereich der Kulturförderung, unterstützt. Die evalag ist eine Stiftung öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Mannheim.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden nach Beendigung der Überprüfung aller eingereichten Anträge über die im Antrag angegebene persönliche E-Mail-Adresse über eine Zu- oder Absage ihrer Bewerbung informiert. Bitte vergewissern Sie sich, dass die Benachrichtigung nicht versehentlich als Spam klassifiziert wurde und prüfen Sie ggf. den Spam-Ordner.
Nach dem Erhalt der Zusage und der Abwicklung des Bewilligungsbescheids (mit Unterzeichnung der Rechtmittelverzichtserklärung durch die Stipendiatin, den Stipendiaten) werden die Stipendien an das angegebene Konto ausgezahlt. Abhängig von der Zahl der bewilligten Anträge können zwischen der Zusendung des Bewilligungsbescheides und der Auszahlung mehrere Wochen liegen.
Bitte beachten Sie, dass Auszahlungen nur als SEPA-Überweisung erfolgt (Euro-Zahlungen in Deutschland und in Ausnahmefällen in andere SEPA-Teilnehmerländer).
Stipendiatinnen, Stipendiaten der ersten Vergaberunde müssen Ihre Stipendienprojekte bis Ende 2021 (Stichtag 31.12.2021) abschließen.
Das Stipendienprojekt, mit dem sich die Antragstellerinnen und Antragsteller innerhalb der zweiten, aktuellen Vergaberunde beworben haben, muss bis Ende Juni 2022 (Stichtag 30.06.2022) abgeschlossen werden. Der Stipendienzeitraum erstreckt sich somit von der rechtskräftigen Zusage des Stipendiums bis Ende Juni 2022.
Sollten sich wesentliche Änderungen des eingereichten Projektvorhabens während des Stipendienzeitraumes ergeben (z.B. Zielangaben, Medienwechsel, Formatänderungen, thematischer Schwerpunktverschiebung u. ä.), informieren Sie uns über stipendien@mwk.bwl.de.
Dies ist ein Ausnahmefall, der anzeigepflichtig ist. Zeichnet sich ab, dass das Projekt später oder gar nicht realisiert werden kann, bitten wir die Stipendiatinnen und Stipendiaten frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen.
Die zu realisierenden Projektvorhaben müssen einen Bezug zum Land Baden-Württemberg haben. Der Landesbezug kann auch dadurch erfüllt sein, dass das Projekt in Baden-Württemberg produziert wird.
Wenn physische Veranstaltungen (wie Aufführungen, Ausstellungen etc.) geplant sind, muss mindestens eine repräsentative Veranstaltung in Baden-Württemberg stattfinden.
Das Stipendienvorhaben kann grundsätzlich durch weitere Mittel finanziert werden. Mit einer Ausnahme: Doppelförderung durch das Land Baden-Württemberg ist ausgeschlossen. Das heißt, die bewilligten Stipendien dürfen nicht in der beschriebenen Form und für den gleichen Zweck durch weitere Mittel des Landes Baden-Württemberg bezuschusst werden.
Antragstellerinnen und Antragsteller verpflichten sich mit der Bewerbung, ihr durch das Stipendium ermöglichte künstlerische Projekt in Form eines Sachberichts (5.000 Zeichen) zu dokumentieren, aus dem die ordnungsgemäße Verwendung hervorgeht. Diesen Tätigkeitsbericht lassen die Antragstellerin, der Antragsteller in elektronischer Form über einen per E-Mail zugesandten Link unaufgefordert nach Abschluss des Projektes der bewilligenden Stelle zu kommen.
Stipendiatinnen, Stipendiaten der ersten Vergaberunde reichen den Tätigkeitsbericht bis spätestens 28. Februar 2022 ein.
Stipendiatinnen, Stipendiaten der zweiten Vergaberunde reichen den Bericht bis spätestens 30. Juni 2022 ein.
Bitte vergewissern Sie sich, dass die E-Mail mit Informationen über den Tätigkeitsbericht nicht versehentlich als Spam klassifiziert wurde und prüfen Sie ggf. den Spam-Ordner.
Eine Kostenaufstellung über die Verwendung des Stipendiengeldes wird nicht benötigt. Da es sich um ein Stipendium handelt, verzichten wir auf einen zahlenmäßigen Nachweis.
Die Verwaltung des Stipendienbetrags obliegt der Antragstellerin, dem Antragsteller und ist ausschließlich für das eingereichte Stipendienprojekt zu verwenden.
Bei zweckmäßiger Verwendung müssen die Mittel nicht zurückbezahlt werden. Das Stipendium wird allerdings zurückgenommen, wenn Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden und die Vergabe des Stipendiums somit zu Unrecht erfolgte. Die Mittel sind dann unverzüglich in voller Höhe zurückzuzahlen.
Eine Rückforderung kann auch erfolgen, wenn kein Tätigkeitsbericht fristgerecht eingereicht oder das angegebene Projekt nicht realisiert wurde.
Wir gehen davon aus, dass sich der Erstwohnsitz während des Stipendienzeitraums nicht ändert. Sollte es aus beruflichen oder privaten Gründen doch zu einem Wohnsitzwechsel innerhalb oder außerhalb Baden-Württembergs kommen, bitten wir die Stipendiatinnen und Stipendiaten mit uns Kontakt aufzunehmen.
Andere coronabedingte Zuschussprogramme wirken sich nicht auf die Stipendienleistung aus. In der Regel findet aufgrund der unterschiedlichen Förderziele keine Anrechnung des Stipendienbetrages auf Überbrückungshilfen des Bundes oder des Landes Baden-Württembergs statt.
Bitte nehmen Sie dennoch Kontakt mit den jeweiligen Ansprechpartnern der Zuschussprogramme auf, um gesicherte Informationen zu erhalten.
Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende zur Sicherung des Lebensunterhalts können neben der Stipendienleistung bezogen werden, soweit die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Nähere Informationen zum Antragsverfahren, den erforderlichen Nachweisen sowie den etwaigen Erfolgsaussichten eines Antrags erhalten Sie von dem für Sie zuständigen Jobcenter.
Das Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 44 EStG) stellt Stipendienzahlungen steuerfrei, sofern gewisse Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Bitte informieren Sie sich hierzu selbstständig oder kontaktieren Sie eine entsprechende Beratungsstelle (z.B. Steuerberatung) Ihrer Wahl.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kann Ihnen hierzu keine individuelle Beratung bieten.