Kulturelles Erbe

Immaterielles Kulturerbe

Baden-Württemberg ist traditionell ein Kulturland. Lange vor Gründung des Südweststaates sind regional verankerte Bräuche, traditionelle Handwerkstechniken, bestimmte Lied- und Musiktraditionen sowie Tänze entstanden und werden neben vielen anderen Kulturformen auf verschiedenste Weise gepflegt.

Zum immateriellen Kulturerbe zählen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken. Diese Traditionen oder Bräuche werden bereits über Generationen hinweg in der Region betrieben und sind auch in Zukunft in ihrer Ausübung gesichert.

Übereinkommen der UNESCO

Die UNESCO-Generalkonferenz hat das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes am 17. Oktober 2003 verabschiedet. Zwischenzeitlich sind mehr als 170 Staaten der völkerrechtlich verbindlichen UNESCO-Konvention beigetreten. Einige Hundert kulturelle Ausdrucksformen aus allen Weltregionen sind im Laufe der Jahre bei der UNESCO in zwei Listen und einem Register verzeichnet. In der Bundesrepublik (153. Vertragsstaat) ist das UNESCO-Übereinkommen am 10. Juni 2013 in Kraft getreten. Schrittweise wird hierzu ein Verzeichnis des in der Bundesrepublik gepflegten immateriellen Kulturerbes erstellt.

In der Zeit von April bis November 2021 läuft das 5. Bewerbungsverfahren zur Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis.

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