Den Schwerpunkt der Förderung der Bildenden Kunst in Baden-Württemberg bildet die individuelle Künstlerförderung. Das MWK fördert Kunstschaffende aus Baden-Württemberg durch Residenzstipendien, Publikationsförderung, Kunstpreise, Kunstankäufe und durch die Arbeit von Kunstfördereinrichtungen.
Residenzstipendien
Das Land vergibt jährlich acht Stipendien an Bildende Künstlerinnen und Künstler für die Cité Internationale des Arts in Paris. Mit diesem Auslandsstipendium verknüpft ist die Möglichkeit einer Ausstellung im Rahmen von "Retour de Paris". Diese vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst geförderte Ausstellungsreihe wird präsentiert vom Institut Français Stuttgart, der Stiftung Centre Culturel Franco-Allemand Karlsruhe und dem Centre Culturel Français Freiburg.
Die Auswahl der Bewerbungen für Auslandsstipendien in Italien und Atelierplätze des Bundes in Paris erfolgt über die Kulturstiftung der Länder. Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen, Zielorten und dem Online-Antragsformular sind auf dem zentralen Bewerbungsportal https://www.kulturstiftung.de/auslandsstipendien-von-bund-und-laendern eingestellt. Die Bewerbungen erfolgen jeweils zum 15. Januar.
Förderung von Publikationen
Seit 2015 erfolgt die Förderung von Publikationen im Bereich Bildende Kunst im Rahmen einer eigenen Programmlinie. Die Veröffentlichungen müssen in Verbindung mit einer Ausstellung oder einem anderen Vermittlungsformat stehen. Die Katalogförderung dient vorrangig der systematischen Weiterförderung von Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie der Absolventinnen und Absolventen der Kunstakademien des Landes. Die Ausschreibung erfolgt einmal jährlich, meist im Frühjahr. Die einmalige Förderung beträgt maximal 10.000 Euro.
Weitere Informationen:
Richtlinien Publikationsförderung 2023
Kunstpreise
Das Land Baden-Württemberg vergibt zwei Kunstpreise an Bildende Künstlerinnen und Künstler: den Hans-Thoma-Preis für ein anerkanntes Lebenswerk sowie den art KARLSRUHE-Preis des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe für die beste One-Artist-Präsentation, die im Rahmen der art KARLSRUHE gezeigt wird.
Kunstankäufe
Ein wichtiger Bestandteil der individuellen Förderung der Bildenden Kunst in Baden-Württemberg sind Kunstankäufe. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst verfügt über einen eigenen Ankaufsetat zur Erweiterung seiner Kunstsammlung. Ziel der Sammlungserweiterung ist die Fokussierung auf zwei Ankaufslinien: Zum einen soll der künstlerische Nachwuchs durch Kunstankäufe gefördert werden (gezielte Weiterförderung der Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie der Absolventinnen und Absolventen der Akademien und Kunsthochschulen des Landes); zum anderen werden etablierte Positionen der zeitgenössischen Kunst mit Landesbezug angekauft (z.B. die Hans-Thoma-Preisträgerinnen und Preisträger). Maßstab der Beurteilung ist allein die künstlerische Qualität.
Für die Kunstankäufe wird ein zweistufiges Ankaufsverfahren angewendet. Dazu werden zuerst durch ein jährlich wechselndes Nominierungsgremium Werke von Künstlerinnen und Künstlern für einen Ankauf vorgeschlagen. Über einen Ankauf befindet dann letztendlich eine Jury aus Vertretern der staatlichen Kunsthochschulen sowie der staatlichen Kunstmuseen. Wesentliche Grundlagen bei der Entscheidung über Kunstankäufe sind weiterhin: Kunstfreiheit (Vielfalt der Formate, Themen und Ausdrucksformen), Transparenz in Hinsicht auf Kriterien, Auswahlverfahren und Entscheidungsträger.
Über eigene Ankaufsetats verfügen die Staatlichen Museen mit zeitgenössischen Sammlungen sowie die beiden Kunstakademien in Stuttgart und Karlsruhe. Die Regierungspräsidien verfügen ebenso über eigene Ankaufsmittel für Zeitgenössische Kunst mit Bezug zum Land Baden-Württemberg, um das Prinzip der dezentralen Förderung der Bildenden Kunst zu gewähren. Darüber hinaus unterstützt das Land Baden-Württemberg die nichtstaatlichen Museen durch Dauerleihgaben von Kunstwerken und durch die Komplementärfinanzierung von Restaurierungsmaßnahmen an Kunstwerken.
Neben den Staatlichen Kunstmuseen, die vom Land gefördert werden, erhalten die beiden großen Kunstvereine (Württembergischer Kunstverein in Stuttgart und Badi-scher Kunstverein in Karlsruhe) neben städtischen Zuschüssen eine institutionelle Förderung durch das Land. Die anderen Kunstvereine werden von den vier Regierungspräsidien in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen entweder institutionell oder über Projektgelder gefördert.
Das Ministerium fördert die Kunststiftung Baden-Württemberg und das dort angesiedelte Kunstbüro als Beratungseinrichtung für Kunstschaffende. Darüber hinaus trägt das Land Baden-Württemberg eine eigene Stipendieneinrichtung mit internationaler Ausrichtung in Gestalt der Akademie Schloss Solitude.
Neben der institutionellen Förderung der Staatlichen Museen und der beiden großen Kunstvereine des Landes (Württembergischer Kunstverein und Badischer Kunstverein) engagiert sich das Land für herausragende Einzelprojekte über die verschiedenen Linien des Innovationsfonds Kunst. Bewerben können sich sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Einrichtungen.