Zum 15. November 2020 hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Rechtsanwältin Michaela Spandau aus Stuttgart als Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt bestellt.
Mit der Bestellung einer Vertrauensanwältin trägt das Ministerium zum einem dem bestehenden Beratungsbedarf der Einrichtungen in seinem Geschäftsbereich und der dortigen Ansprechpersonen für die Themen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt Rechnung. Zum anderen besteht nunmehr für Betroffene die Möglichkeit, sich direkt an eine externe Vertrauensperson zu wenden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der juristischen Erstberatung hinsichtlich eines konkreten Sachverhalts. Die Vertrauensanwältin kann anonym kontaktiert werden und sichert auf Wunsch anwaltliche Verschwiegenheit zu. Dies ist insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeitsverhältnisse von großer Bedeutung. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, das Dunkelfeld im Bereich sexueller Belästigung besser quantifizieren zu können.
Das Ministerium und die Hochschulen haben mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Resolution ein deutliches Zeichen gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt gesetzt. Die Einrichtung einer Vertrauensanwältin ist ein weiterer Baustein der Aktivitäten des Ministeriums, um sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt entgegenzuwirken.
Kontakt
Rechtsanwältin Michaela Spandau (Javitz & Spandau Rechtsanwälte)
Immenhofer Straße 5, 70180 Stuttgart
Michaela Spandau ist seit 2014 Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Gründungsmitglied des Netzwerks engagierter Rechtsanwälte im Opferschutz (NERO) und berät ehrenamtlich und anonym Erwachsene und Kinder, die von Gewalt- und Sexualstraftaten betroffen sind. Sie ist Co-Autorin des Werks „Opferrechte – Handbuch des Anwalts für Opferrechte“. Michaela Spandau spricht auch Slowakisch, Tschechisch, Spanisch und Englisch.