Hochschulen

Vertrauensanwältin für den Bereich sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt für die Einrichtungen im Geschäftsbereich des MWK

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (l.) mit der bestellten Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt, Michaela Spandau (r.)

Bereits im Sommer haben das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) und die Hochschulen mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Resolution ein deutliches Zeichen gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt gesetzt. Die Einrichtung einer Vertrauensanwältin ist ein weiterer Baustein der Aktivitäten des Ministeriums, um sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt entgegenzuwirken. Zum 15. November 2020 bestellt das MWK die Rechtsanwältin Michaela Spandau aus Stuttgart als Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit Michaela Spandau eine auf dem Gebiet des Strafrechts und insbesondere des Sexualstrafrechts sowie des Opferschutzes sehr erfahrene und ausgewiesene Rechtsanwältin als Vertrauensanwältin für unseren Geschäftsbereich gewinnen konnten. Dankenswerterweise wird Frau Rechtsanwältin Spandau auch zur Verfügung stehen für Workshops mit den Ansprechpersonen für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt, um einzelfallübergreifende Fragestellungen zu erörtern“, sagte Ministerin Theresia Bauer anlässlich der Bestellung am Freitag (13. November) in Stuttgart.

Mit der nun erfolgten Bestellung einer Vertrauensanwältin trägt das Ministerium zum einem dem bestehenden Beratungsbedarf der Einrichtungen und der dortigen Ansprechpersonen für die Themen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt Rechnung. Zum anderen besteht nunmehr für Betroffene die Möglichkeit, sich direkt an eine externe Vertrauensperson zu wenden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der juristischen Erstberatung hinsichtlich eines konkreten Sachverhalts. Die Vertrauensanwältin kann anonym kontaktiert werden und sichert auf Wunsch anwaltliche Verschwiegenheit zu. Dies ist insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeitsverhältnisse von großer Bedeutung. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, das Dunkelfeld im Bereich sexueller Belästigung besser quantifizieren zu können.

Weitere Informationen:

Frau Rechtsanwältin Michaela Spandau ist seit 2014 Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Gründungsmitglied des Netzwerks engagierter Rechtsanwälte im Opferschutz (NERO) und berät ehrenamtlich und anonym Erwachsene und Kinder, die von Gewalt- und Sexualstraftaten betroffen sind. Sie ist Co-Autorin des Werks „Opferrechte – Handbuch des Anwalts für Opferrechte“, Dr. Gudrun Doering-Striening (Hrsg.), 2012, Nomos Verlag. Frau Spandau spricht auch Slowakisch, Tschechisch, Spanisch und Englisch.

Die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg hatten im August 2020 bereits gemeinsam mit den Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten und der Wissenschaftsministerin eine Resolution gegen Sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt veröffentlicht. Diese Resolution wird auch von der Landesstudierendenvertretung unterstützt.

Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier: https://bit.ly/32yAid7

Fotos von Vertrauensanwältin Michaela Spandau und Ministerin Theresia Bauer finden Sie in unserer Mediathek.

Die Auswahl der Vertrauensanwältin erfolgte durch eine Ausschreibung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Kontaktdaten zur Vertrauensanwältin finden Sie hier.

Pressemitteilung als PDF

// //