„Selbst in einer globalisierten Welt sind Studien- und Arbeitsaufenthalte im Ausland für Künstlerinnen und Künstler egal welcher Sparten von enormer Bedeutung – weil sie Freiräume zur Weiterentwicklung eröffnen, Begegnung und Austausch ermöglichen und so Impulse setzen. Die so gemachten Erfahrungen sind von unschätzbarem Wert. Das wirkt über die einzelne Künstlerbiografie hinaus in die ganze Szene des Landes“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Freitag (29. November) in Stuttgart. Künstlerinnen und Künstler mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg können sich bis 15. Januar 2020 beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg für einen Studien- und Arbeitsaufenthalt in Italien und Frankreich bewerben.
Die für das Jahr 2021/22 ausgeschriebenen Bund-Länder-finanzierten Stipendien in den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik (Komposition) beziehen sich auf Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Villa Massimo in Rom, der Casa Baldi in Olevano oder dem Deutschen Studienzentrum in Venedig. Interessenten aus den Sparten Architektur, Bildende Kunst und Musik (Komposition und Interpreten) können sich auch für Residenzstipendien an der Cité Internationale des Arts in Paris bewerben. Im Bereich Architektur besteht für auch Gruppen und Bürogemeinschaften die Möglichkeit, sich die Aufenthaltsdauer vor Ort untereinander aufzuteilen.
Die Stipendien sind vorrangig für besonders begabte, jüngere Künstlerinnen und Künstler vorgesehen. Sie sollten in ihrer Kunstsparte bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben. Eine Bewerbung von Studierenden ist ausgeschlossen. Die Studienaufenthalte in Rom belaufen sich auf ein Jahr, in der Casa Baldi in Olevano und in dem Deutschen Studienzentrum in Venedig jeweils auf drei Monate.
Das Land Baden-Württemberg vergibt für die Sparte Bildende Kunst zusätzlich Residenzstipendien in den landeseigenen Ateliers an der Cité Internationale des Arts in Paris. Der Zeitraum hierfür beträgt sechs Monate. Die Auswahl wird von einer jährlich wechselnden, unabhängigen Fachjury getroffen. Nicht angenommene Bewerberinnen und Bewerber können sich maximal bei zwei weiteren Ausschreibungen in Folge bewerben.
Mit dem Residenzstipendium verknüpft, ist die Möglichkeit einer Ausstellung im Rahmen der Ausstellungsreihe von „Retour de Paris“. Dieses Format wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefördert und vom Institut Français Stuttgart, der Stiftung Centre Culturel Franco-Allemand Karlsruhe und dem Centre Culturel Français Freiburg präsentiert.
Weitere Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie hier.