Der Bundesrat hat final dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) zugestimmt. Damit wird ein starker steuerlicher Anreiz geschaffen, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Seit Jahren fordert die Landesregierung ein entsprechendes Gesetz von der Bundesregierung.
„Die Forschungszulage wird Baden-Württemberg als Innovationsstandort stärken“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Freitag (29. November) in Stuttgart. Die Stärke Baden-Württembergs seien die vielen Hochschulen in der Fläche. „Unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen arbeiten landesweit eng mit kleinen und mittelständische Unternehmen zusammen – gemeinsam bringen sie die Innovationsfähigkeit des Landes maßgeblich voran.“
Das beschlossene Gesetz beinhaltet eine Änderung bei der Auftragsforschung. Diese geht auf eine erfolgreiche Bundesratsinitiative der Wissenschaftsministerien von Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen im ersten Durchgang zurück. Die Ministerin begrüßte, dass die Bundesregierung von ihrer ursprünglich ablehnenden Haltung noch abgerückt ist und Änderungen vorgenommen hat.
Die drei Ministerien hatten gefordert, mit der steuerlichen Forschungsförderung beim Auftraggeber, statt - wie im ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehen - beim Auftragnehmer anzusetzen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen forschen intensiv zusammen mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen. Genau hier wäre die Förderung ins Leere gelaufen. Insbesondere öffentliche Einrichtungen von Forschung und Entwicklung wären benachteiligt gewesen.
Die daraufhin von der Bundesregierung eingebrachten Änderungen sehen nun vor, dass die auftraggebenden Unternehmen 60 Prozent der Mittel für die Auftragsforschung an Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen selbst geltend machen können.