Kunst und Kultur

Land steigert Etat für Kunstankäufe 2020

Museum Symbolbild

Angesichts der finanziellen Einbußen freischaffender Bildender Künstlerinnen und Künstler durch die Corona-Pandemie hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Ankaufsmittel für die Kunstsammlung des Ministeriums auf 200.000 Euro verdoppelt. Zusätzlich wurden im Rahmen eines Sonderprogramms 100.000 Euro für Kunstankäufe für nichtstaatliche Museen ausgelobt. Die beiden Kunstakademien des Landes können in diesem Jahr ebenfalls 80.000 Euro und damit 60.000 Euro mehr für den Ankauf von Arbeiten ihrer Absolventen für die eigene Sammlung einsetzen. Das sind 260.000 Euro mehr als im Vorjahr.

„Die Künstlerinnen, Künstler und die Galerien haben unter den Auswirkungen der Coronapandemie besonders zu leiden. Deshalb freue ich mich, dass wir mit der Aufstockung der Landesmittel in diesem Jahr einen größeren Kreis erreichen und in dieser Ausnahmesituation unterstützen können“, sagte Staatssekretärin Petra Olschowski am Montag (16. November) in Stuttgart. Die Ankaufspolitik des Landes habe die Künstlerförderung, die Anreicherung der Sammlungen und die Stärkung von Kunst im ländlichen Raum gleichermaßen zum Ziel.

Das Kunstministerium hat verschiedene Arbeiten von insgesamt 46 zeitgenössischen Künstlerinnen und Künstlern im Rahmen dieser Ankaufsaktion erworben. Davon bleiben 32 zeitgenössische Positionen in der Sammlung des Landes Baden-Württemberg.14 Kunstwerke gehen als Dauerleihgabe an verschiedene nichtstaatliche Museen, die für 2020 Ankaufsvorschläge beim Ministerium einreichen konnten. Über die Ankäufe entschieden hat eine unabhängige Jury.

Weitere Informationen

Für die Dauerausstellungen folgender nichtstaatlicher Museen wurden Werke folgender Künstlerinnen und Künstler angekauft:

  • Städtische Galerie Backnang: Anna Ingerfurth
  • Städtische Galerie „Fähre“ Bad Saulgau: Martina Geist
  • Hans-Thoma-Kunstmuseum Bernau: Thomas Putze
  • Städtische Galerie Böblingen: Anna Huxel
  • Städtische Galerie Ehingen: Uwe Ernst
  • Museum für Neue Kunst Freiburg: Lidong Zhao
  • Kunststiftung Hohenkarpfen: Reinhold Adt
  • Museum und Galerie in der Lände Kressbronn: Beatrix Giebel
  • Kunstmuseum Mannheim: Barbara Hindahl
  • Städtische Galerie Fruchthalle Rastatt: Gerhard Neumeier
  • Kunstmuseum Reutlingen: Eckart Hahn
  • Kunstmuseum Singen: Jürgen Palmtag
  • Kunstmuseum Stuttgart: Frank Ahlgrimm
  • Städtische Galerie Tuttlingen: Daniel Beerstecher

Zum Verfahren:

Im Ankaufsverfahren für die Kunstsammlung des Landes wurden in einem zweistufigen Prozess zunächst die Künstlerinnen und Künstler von einem vorschlagsberechtigten Gremium nominiert. Diesem gehörten insgesamt 16 Vertreter aus dem Kunstbereich aus allen vier Regierungsbezirken an. In diesem Jahr wurden auch Galeristen hinzugezogen, um die Anzahl der Nominierungen zu erhöhen. In einem zweiten Schritt hat die aus unabhängigen Kunstexperten bestehende Fachjury aus den Nominierungen die endgültige Auswahl getroffen. Eine Direktbewerbung für Künstlerinnen und Künstler war nicht möglich.

Parallel dazu konnten sich die nichtstaatlichen Kunstmuseen über die Landesstelle für Museumsbetreuung mit einem Ankaufsvorschlag bewerben. Gefördert werden Werke von lebenden Künstlerinnen und Künstlern mit Bezug zu Baden-Württemberg mit jeweils maximal 10.000 Euro. Der Ankauf steht den Museen anschließend als Dauerleihgabe für deren Sammlung zur Verfügung. 

Die Sammlung:

Die Sammlung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst umfasst mittlerweile rund 3.000 Gemälde, Zeichnungen, Fotografien und Skulpturen. Angekauft werden insbesondere Arbeiten des künstlerischen Nachwuchses (Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Absolventinnen und Absolventen der Akademien und Kunsthochschulen des Landes) sowie etablierte Positionen der zeitgenössischen Kunst mit Landesbezug. Berücksichtigt werden nur Werke von lebenden Künstlerinnen und Künstlern. Maßstab der Beurteilung ist allein die künstlerische Qualität. Sowohl Nominierungsgremium als auch Fachjury haben jährlich wechselnde Mitglieder. Die Werke sind u.a. zur Ausstattung der obersten Landesbehörden und der Landesvertretungen in Berlin und Brüssel bestimmt. 

Die Staatlichen Museen mit zeitgenössischen Sammlungen sowie die beiden Kunstakademien in Stuttgart und Karlsruhe verfügen über eigene Ankaufsetats. Um das Prinzip der dezentralen Förderung der Bildenden Kunst zu gewähren, verfügen die Regierungspräsidien ebenso über eigene Ankaufsmittel für zeitgenössische Kunst mit Bezug zu Baden-Württemberg. Darüber hinaus unterstützt das Land Baden-Württemberg die nichtstaatlichen Museen durch Dauerleihgaben von Kunstwerken und durch die Komplementärfinanzierung von Restaurierungsmaßnahmen an Kunstwerken.

Pressemitteilung als PDF

// //