Kunst und Kultur

Neue Corona-Verordnung macht Open-Air-Kultur ab sofort möglich

Pressemitteilung Öffnungsschritte Kultur

Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes werden lang ersehnte Öffnungsschritte aus dem Lockdown auch für die Kultur möglich. Sofern es die Inzidenzzahlen des jeweiligen Stadt- oder Landkreises zulassen, sind im ersten Schritt Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern möglich, in der dritten Stufe auch größere Open Air Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen im Publikum. „Das sind gute Aussichten für uns alle und für die baden-württembergische Kulturszene“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer am Freitag (14. Mai) in Stuttgart. „Die Open-Air-Saison kann kommen. Wir freuen uns auf einen Sommer mit mehr Kultur.“

Die ab heute (14. Mai) gültige Corona-Verordnung sieht für Kreise mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen dreistufigen Öffnungsplan auch für Kulturveranstaltungen vor:

Öffnungsstufe 1: Bei einem stabilen Inzidenzwert im jeweiligen Stadt- oder Landkreis von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen gilt:

  • Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten dürfen öffnen, jetzt ohne Voranmeldung. Die zulässige Besucherzahl liegt bei einer Person pro 20 Quadratmeter Publikumsfläche.
     
  • Gleiches gilt für Bibliotheken und Archive. Sie dürfen bei einer Inzidenz von über 100 bei vorheriger Terminbuchung und Besucherbegrenzung (40 qm pro Person) auch weiterhin geöffnet bleiben.
     
  • Kulturveranstaltungen im Freien sind wieder möglich. Dies schließt auch Proben und Aufführungen der Breitenkultur mit ein. Maximal zulässig sind 100 Besucher und Besucherinnen im Freien, wobei der Veranstalter weiterhin dafür zu sorgen hat, dass die erforderlichen Abstände eingehalten werden können. 

Öffnungsstufe 2: Zwei Wochen nach dem ersten Öffnungsschritt und bei einer weiter stabilen Inzidenzlage unter 100 mit sinkender Tendenz.

  • Jetzt können Kulturveranstaltungen mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern auch in Innenräumen stattfinden.
  • Open Air sind dann bis zu 250 Personen im Publikum erlaubt.

Öffnungsstufe 3: Nochmals zwei Wochen später und bei weiter stabilen Inzidenzwerten unter 100 mit sinkender Tendenz gilt:

  • In Innenräumen dürfen Kulturveranstaltungen mit bis zu 250 Besucher und Besucherinnen stattfinden.
  • Open Air sind Veranstaltungen bis zu 500 Personen im Publikum erlaubt.

Generell ist für alle Öffnungsstufen vorgesehen, dass für den Zutritt zu allen Kunst- und Kultureinrichtungen und deren Veranstaltungen, aber auch im Museums- und Bibliotheksbereich ein tagesaktueller negativer Test-, ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden muss. Es besteht weiterhin die Pflicht zur Datenerhebung und zum Tragen einer medizinischen Maske. Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter.

Im Einvernehmen mit dem Sozialministerium können die zuständigen Behörden in einem Stadt- oder Landkreis Modellvorhaben zulassen.

Inzidenzwerte auf Ebene der Stadt- und Landkreise maßgeblich

Maßgeblich für die Öffnungsschritte sind die Inzidenzwerte auf Ebene der Stadt- und Landkreise. Die jeweilige Stufe wird vom zuständigen Gesundheitsamt bekanntgemacht.

Lag ein Stadt- und Landkreis bereits vor Inkrafttreten der Änderungen bereits fünf Tage lang unter der Inzidenz von 100, wird dies ebenfalls vom zuständigen Gesundheitsamt bekanntgegeben.

Großes Interesse: „Kunst trotz Abstand“ fördert gezielt Open-Air-Angebot

Um die Kulturszene bei ihrem Start in die Open-Air-Saison zu unterstützen, hatte das Ministerium vor wenigen Wochen eine weitere Förderrunde des Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ aufgelegt. Das Programm soll dazu beitragen, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Das Interesse an der Ausschreibung war enorm: Insgesamt sind über 400 Anträge eingegangen, die nun von unabhängigen Jurys begutachtet werden. Bei einem stabilen Inzidenzwert werden die Veranstaltungen und Projekte aus der Musik, der Darstellenden Kunst und aus anderen Sparten ab Juni 2021 starten können.

Pressemitteilung als PDF

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

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