Kunst und Kultur

Neue Sonderförderung von Jazzclubs in Baden-Württemberg

Symbolbild Jazz

Mit insgesamt 50.000 Euro fördert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hochwertige Videomittschnitte von Konzerten in Jazzclubs.

„Mit dieser neuen Sonderförderung möchten wir zum einen die Digitalisierung im Live-Konzertbereich vorantreiben, zum anderen möchten wir aber auch über Honorare die Künstlerinnen und Künstler, die unsere einzigartige Jazzszene ausmachen, unterstützen“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Montag (21. Juni) in Stuttgart.

Viele Musik-Clubs in Baden-Württemberg sind während der Pandemie durch Bundes-Programme in der Optimierung ihrer technischen und digitalen Infrastrukturen gefördert worden. Das Land Baden-Württemberg möchte genau hier ansetzen und nun die Jazzclubs im Land bei der Produktion von Videoproduktionen oder Streamingkonzerten unterstützen.

„Es ist beeindruckend, mit wie viel Energie Clubbetreiberinnen und -betreiber seit der Pandemie verstärkt digitale Wege gehen. Wir wollen die Professionalisierung auf diesem Weg unterstützen und 2021 unsere Jazzförderung um ein weiteres Sonderprogramm speziell für Video-Produktionen von Clubs erweitern. Mir ist besonders wichtig, dass von der Förderung auch Musikerinnen und Musiker sowie Bild- und Tontechniker profitieren. Honorare für alle Beteiligen sind fest in der Förderung eingeplant“, erklärte Petra Olschowski.

Der Jazzverband Baden-Württemberg betreut das Sonderprogramm im Auftrag des Ministeriums. Die Anträge können bis zum 31. Januar 2022 über dieses Online-Formular gestellt werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.

Nähere Informationen gibt der Jazzverband Baden-Württemberg

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