Zum Entwurf eines Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetzes (WissStudUG) von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wissenschaft abmildern und Anreize für BAföG-Geförderte schaffen soll, sich während der COVID-19-Pandemie in systemrelevanten Bereichen zu engagieren, sagt Baden-Württembergs Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Theresia Bauer, am Mittwoch (8. April) in Heidelberg:
„Unsere Hochschulen haben sich bereit erklärt, dass sie das Sommersemester vorerst weitestgehend online stattfinden lassen. Diese großartige Bereitschaft der Hochschulen müssen wir seitens der Politik nun breit und beherzt unterstützen und bei den Rahmenbedingungen größtmögliche Klarheit und Flexibilität schaffen. Dazu gehört auch, für einen Nachteilsausgleich für betroffene Studierende zu sorgen.
Die heute angekündigten BAföG-Regelungen sind ein erster richtiger Schritt, aber sie reichen bei weitem nicht aus. Die Studierenden brauchen jetzt dringend pragmatische Lösungen für die aktuelle Notsituation durch Corona-bedingt wegfallende Jobs – das betrifft bundesweit zwei Drittel aller Studierenden, also rund 2 Millionen Studentinnen und Studenten.
Studierende haben keinen Anspruch auf Grundsicherung. Unser Ziel muss es deshalb sein, Studienabbrüche aus der finanziellen Notlage heraus zu verhindern. Dafür braucht es insbesondere einen Nothilfefonds des Bundes. Im Bundeshaushalt ist mehr Geld eingestellt, als tatsächlich für BAföG abgeflossen ist. Dieses Geld sollte eingesetzt werden, um den Studierenden, die nicht wissen, wie sie über die Runden kommen sollen, die notwendigen Mittel mindestens als zinsloses Darlehen zur Verfügung zu stellen. Letztendlich geht es also um eine Erweiterung der BAföG-Idee im Notfall. Die Abwicklung könnten die Studierendenwerke bedarfsgeprüft übernehmen.“
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung