Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist eine der größten Forschungs- und Lehreinrichtung Deutschlands, die aus der bundesweit erst- und einmaligen Fusion einer Universität mit einer außeruniversitären nationalen Großforschungseinrichtung hervorgegangen ist. Mit dem Zusammenschluss der Universität Karlsruhe (TH) und des Forschungszentrums Karlsruhe (FZK) in der Helmholtz-Gemeinschaft verfolgen Bund und Land das Ziel, das KIT zum führenden europäischen Zentrum der Energieforschung auszubauen. Mit dem Konzept war die Universität Karlsruhe in der ersten Auswahlrunde der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder im Jahr 2007 erfolgreich. Heute ist das KIT selbst eine der in der Exzellenzstrategie im Jahr 2019 ausgezeichneten Exzellenzuniversitäten.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach baden-württembergischen Landesrecht überwindet das KIT die Trennung zwischen universitärer und außeruniversitärer Forschung. Mit diesem richtungsweisenden Schritt ist eine Institution mit etwa 9. 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, etwa 23.300 Studierenden, knapp 380 Professorinnen und Professoren und einem Jahresetat von über 965 Millionen Euro entstanden. Es deckt die gesamte Breite von der Grundlagenforschung bis zur anwendungsorientierten Forschung auf herausragendem Niveau ab, bietet exzellente Lehre und steht in besonderem Maß für die Generierung von Innovationen. In seiner Dachstrategie „KIT 2025“ hat das KIT – „Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft“ – die strategischen Themenfelder Energie, Mobilität und Information in ihrer Verbindung als profilbildend definiert. Schwerpunkte der Forschung sind Energie, Nano- und Mikrotechnologie, Umwelt und Klima sowie Elementar- und Astroteilchenphysik. Außerdem prägen Materialwissenschaft, Kommunikations- und Informationstechnologien, Optik und Photonik sowie die Forschung an Mobilitätssystemen das KIT-Profil.
Mit dem KIT haben der Bund und das Land hochschul- und forschungspolitisches Neuland betreten. Die neuartige rechtliche Konstruktion wird für eine ganze Reihe wichtiger Liberalisierungen genutzt. Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Gesetz zur Zusammenführung von Universität und Forschungszentrum Karlsruhe zum neuen Karlsruher Institut für Technologie (KIT) in seiner Sitzung am 8. Juli 2009 beschlossen. Mit dem KIT-Weiterentwicklungsgesetz vom 9. Mai 2012 wurden die Handlungsspielräume des KIT deutlich erweitert. Mit dem zweiten KIT-Weiterentwicklungsgesetz (2. KIT-WG) vom 4. Februar 2021 werden mit einem gemeinsamen Rechtsrahmen, künftig einheitlichen Personalkategorien und stärkerer finanzieller Flexibilität weitere Schritte hin zur Vollendung der Fusion gegangen.