Gleichstellung

Sexuelle Belästigung und Gewalt

Das Land und die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg setzen ein deutliches Zeichen gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt: Gemeinsam unterzeichneten Vertreterinnen und Vertreter aller Hochschularten und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer eine Resolution. Als weitere Maßnahme zum Schutz Betroffener finanziert und bestellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Vertrauensanwältin für Fragen im Zusammenhang mit sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt für die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums.

Resolution und spezifische Ansprechpersonen an Hochschulen

In der Gesellschaft würden nach wie vor Menschen sexuell belästigt und diskriminiert, so die Ministerin. Vor allem Frauen seien davon betroffen. Auch an Hochschulen könne es zu sexueller Belästigung und Diskriminierung kommen. Abhängigkeits- und Konkurrenzverhältnisse im Studium, während der Qualifikationsphase oder am Arbeitsplatz könnten zu unterschiedlichen Formen der sexualisierten Diskriminierung, der sexuellen Belästigung oder Gewalt führen. Maßnahmen zum Schutz Betroffener und zur Prävention werden an jeder Hochschule umgesetzt. Um das Thema noch stärker ins Bewusstsein zu rücken, haben die Hochschulen gemeinsam mit den Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten die nun unterzeichnete Resolution erarbeitet, mit der sie sich gegen diskriminierende und belästigende Verhaltensweisen positionieren.

 Text der Resolution sowie Fotos von der Unterzeichnung (JPG)

Statements aller Unterzeichnerinnen und Unterzeichner (PDF).

Vertrauensanwältin für Kunsteinrichtungen und Hochschulen

Die Einrichtung einer Vertrauensanwältin ist ein weiterer Baustein der Aktivitäten des Ministeriums zur Bekämpfung von sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt. Gemäß Landeshochschulgesetz bestellen die Hochschulen Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und treffen entsprechende Verfahrensregelungen.  Aufgrund der besonderen Abhängigkeitsverhältnisse im Wissenschafts- und Kunstbetrieb ist auch von Bedeutung, sich anonym an eine externe Person wenden zu können. Im November 2020 hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine unabhängige Vertrauensanwältin bestellt, an die sich Betroffene selbst wie auch die bestellten Ansprechpersonen für eine qualifizierte Erstberatung wenden können. Die Maßnahme trägt auch dazu bei, das Dunkelfeld im Bereich sexueller Belästigung besser quantifizieren zu können.

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